Kürzung wegen Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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bergi79
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Kürzung wegen Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung

Beitrag von bergi79 »

Hallo Leute!

Habe heute vom Hartz4 Amt nen Bescheid bekommen dass mir die Leistungen um 30% gekürzt werden, da ich mich nicht an die Eingliederungsvereinbarung gehalten habe. Ich habe keine Nachweise über Eigenbemühung ein gereicht. Kann mir jemand evtl. eine Ausrede sagen, dass die Kürzung zurückgezogen wird? Weis nicht wie ich sonst mit 400 Euro klar kommen soll wenn die Miete plus Strom, Gas und Wasser schon bei 420 Euro liegt. Danke füt jeden Tip und jede Ausrede bzw. Stellungnahme. :wink:
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

wieso eine Ausrede?

Deine Stellungsnahme die Du einreichen musst, verfässt Du wahrheitsgemäss.

Warum hast Du die Nachweise nicht erbracht?

Hattest Du keine Zeit dazu? Kein Geld für Bewerbungsunterlagen? Keine Stellen, wo Du Dich bewerben könntest? Keine Lust?

Klingt hart, aber ist so. Die wollen ja wissen, was Du während Deiner *Freizeit* zu Hause gemacht hast. ;)

Du wirst um die Kürzung nicht herumkommen. Das passiert jedem, der sich an diese Vereinbarung nicht hält.

Setze Dich schnellstmöglich mit deinem SB zusammen und kläre die Sache. Du wirst wohlmöglich jetzt für Deinen Bedarf Gutscheine bekommen. Zum Einkaufen. An Deinen Mietszuschuss gehen sie ja nicht mit der Kürzung ran (noch nicht) es betrifft ja Deinen Regelbedarf. Und wenn dieser nicht zum Leben ausreicht, dann wird Dir Hilfe mit Einkaufsgutscheinen gegeben (soweit ich das jetzt nachgelesen habe)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
bergi79
Beiträge: 5
Registriert: 21.08.2008 13:18
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Beitrag von bergi79 »

Jo denke das ist das beste was ich machen kann. Die wahrheit schreiben so wie es ist. Danke für deine Stellungnahme.
Hoffen wa mal das beste.
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