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Bewerbungen
Verfasst: 15.08.2008 15:58
von maikstacker
Hallo ich habe eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen wo drin stand das ich mich min. 10 mal pro Monat zu bewerben habe, das habe ich auch getan allerdings diesmal nur Telefonisch weil der höstsatz von 260€ im Jahr schon verbraucht war. Jetzt habe ich ein Brief vom Jobcenter bekommen wo drin stand " nach stichprobenartiger Überprüfung ihrer Angaben hat sich herausgestellt, dass bei mindestens 5 Firmen keine Bewerbung vorlag, weder telefonisch, schriftlich noch persönlich.
Was soll ich jetzt tun??? Bin schon wieder mit den Nerven am ende, Bitte um hilfe.
Danke an alle.
Verfasst: 15.08.2008 16:05
von DjTermi
Hallo,
hast Du die Gespräche nicht Protokolliert ? ( Name, Arbeitgeber)
Oder, hast Du diese von zu Hause gemacht, das Du bei bei dein Netzbetreiber eine Einzelverbindungsnachweis anfordrn kannst ?!?
Gruß
Verfasst: 15.08.2008 16:26
von maikstacker
Mitgeschnitten habe ich nix und angerufen habe ich von einer Telefonzelle
Kann ich da jetzt noch was tun?
Verfasst: 15.08.2008 18:22
von maikstacker
Kann mir jetzt keiner mehr weiter helfen??
Verfasst: 15.08.2008 19:01
von D_C
Hi Maik,
ich fürchte da kann man wenig tun

Außer sich beim nächsten Mal per eMail bewerben, telefonisch nur wenn du eine Rechnung mit Nummernanzeige bekommst.
Kannst halt Widerspruch einlegen und das Gegenteil behaupten und das Jobcenter auffordern, zu beweisen dass du nicht angerufen hast. Man sollte echt meinen die haben was besseres zu tun... unschnallbar
Gruß, DC
Verfasst: 26.08.2008 23:14
von spike1958
Hi also mein Tip bewerbe dich schriftlich das Geld bekommst du vom Amt wieder im schnitt berechnen sie 5 Euro pro bewerbung ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschidlich
mfg spike1958
Verfasst: 27.08.2008 10:06
von maria1106
Das geht aber nur bis 260 euro pro Jahr und diesen Betrag hat er doch schon ausgeschöpft.
Für die Zukunft heißt das immer Namen Adresse Telefonnummer Uhrzeit des Gesprächs notieren.
So hast du leider gar nichts in der Hand und somit auch schlechte Karten.
Trotzdem würde ich Widersruch einlegen und sehen was die sagen...
LG
Silvia
Verfasst: 27.08.2008 14:13
von DjTermi
..und mir ist neu das man in anderen Bundesländer mehr als 5.-€ bekommen soll, da es im Gesetz steht was man bekommt; da wird wohl keiner mehr zahlen als die 5.-€ zumal es auch noch "nur" eine kann Leistung ist.