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Hilfe bei Umzug

Verfasst: 15.08.2008 14:12
von dennis
Hallo

ich bin neu hier und habe ein problem,und breuchte mal eure hilfe.

bin Verheiratet und habe 1 kind,meine ehe scheint denn bach runter zu gehen.

Frage:

Giebt es für Väter die Arbeitslos sind und sich scheiden lassen wollen so was wie eine Erstausstatung?kann man beim Arbeitsamt einen antrag stellen für Mobel (Haushalt) ?

Wäre echt net wenn mir einer weiter helfen könnte,bin ziemlich am ende.

Danke im vorraus

MFG

Dennis

Verfasst: 15.08.2008 14:24
von DjTermi
Hallo Dennis,
die einmalige Hilfezahlungen für Erstausstattung der Wohnung sind gem. § 31 Abs. 1 SGB XII in bestimmten wenigen Fällen möglich, etwa, wenn zuvor keine Wohnung vorhanden war.

Gruß

Verfasst: 15.08.2008 14:32
von dennis
Hallo

wie ich auch schon sagte ich bin verheiratet und habe ein kind,und es ist ja normal das bei einer trennug der Haushalt aufgeteilt wird.das heißt, das beide seiten noch einiges für denn haushalt brauchen.da ich arbeitslos bin ist es mir nicht möglich noch, wie zumbeispiel eine WASCHMASCHINE oder ein SCHLAFZIMMER USW mal ebend so zu kaufen.
Giebt es denn da keine möglichkeit?

MFG

Dennis

Verfasst: 15.08.2008 14:43
von DjTermi
Die Erstausstattung, Umzugskosten, evtl. Renovierungkosten, Maklergebühr sind als Zuschuss zu übernehmen.

Man muss jedes Teil was man braucht einzeln in eine Liste schreiben und beantragen als Erstausstattung. Z.b Staubsauger, Bett, Schrank, Küche mit E Geräten usw.

Den Antrag schriftlich und per Einschreiben stellen, sonst behaupten die man habe ihn nie gestellt.

Verfasst: 15.08.2008 14:44
von dennis
Wie hoch is denn die changse das mann vom amt was beckommt?

Verfasst: 15.08.2008 14:45
von DjTermi
99,9 % laut deine situation