Wovon soll er leben ??
Verfasst: 14.08.2008 10:45
Hallo an alle,
habe mal wieder ein Problem. Zwei meiner Jungs leben in einer Haushaltsgemeinschaft zusammen (u 25 Umzug war genehmigt). Einer hat ab 25.08.08 eine Lehrstelle bekommen, bei Meldung in der Leistungsabteilung hat ihm die Sachbearbeiterin mitgeteilt das er mit sofortiger Wirkung aus dem Leistungsbezug gestrichen ist. Er erhält also ab 01.09.08 weder KdU noch Leistungen zum Lebensunterhalt. Er weis weder wenn er das erste Lehrlingsgeld bekommt, er hat noch nicht mal einen Lehrvertrag. Den soll er erst am 25. erhalten. Lehrlingsgeld wird um 300€ liegen er muss also noch BAB beantragen sowie Wohngeld. Kindergeld bekommt er schon seit Mai nicht da die Mutter in ein anderes Bundesland gezogen ist und von dort einfach nichts losgeht. Wovon soll er leben, was kann er tun, handelt die Sachbearbeiterin rechtens? Sie ist neu für die Jungs zuständig.
MfG Willi2
habe mal wieder ein Problem. Zwei meiner Jungs leben in einer Haushaltsgemeinschaft zusammen (u 25 Umzug war genehmigt). Einer hat ab 25.08.08 eine Lehrstelle bekommen, bei Meldung in der Leistungsabteilung hat ihm die Sachbearbeiterin mitgeteilt das er mit sofortiger Wirkung aus dem Leistungsbezug gestrichen ist. Er erhält also ab 01.09.08 weder KdU noch Leistungen zum Lebensunterhalt. Er weis weder wenn er das erste Lehrlingsgeld bekommt, er hat noch nicht mal einen Lehrvertrag. Den soll er erst am 25. erhalten. Lehrlingsgeld wird um 300€ liegen er muss also noch BAB beantragen sowie Wohngeld. Kindergeld bekommt er schon seit Mai nicht da die Mutter in ein anderes Bundesland gezogen ist und von dort einfach nichts losgeht. Wovon soll er leben, was kann er tun, handelt die Sachbearbeiterin rechtens? Sie ist neu für die Jungs zuständig.
MfG Willi2