Hallo an alle,
habe mal wieder ein Problem. Zwei meiner Jungs leben in einer Haushaltsgemeinschaft zusammen (u 25 Umzug war genehmigt). Einer hat ab 25.08.08 eine Lehrstelle bekommen, bei Meldung in der Leistungsabteilung hat ihm die Sachbearbeiterin mitgeteilt das er mit sofortiger Wirkung aus dem Leistungsbezug gestrichen ist. Er erhält also ab 01.09.08 weder KdU noch Leistungen zum Lebensunterhalt. Er weis weder wenn er das erste Lehrlingsgeld bekommt, er hat noch nicht mal einen Lehrvertrag. Den soll er erst am 25. erhalten. Lehrlingsgeld wird um 300€ liegen er muss also noch BAB beantragen sowie Wohngeld. Kindergeld bekommt er schon seit Mai nicht da die Mutter in ein anderes Bundesland gezogen ist und von dort einfach nichts losgeht. Wovon soll er leben, was kann er tun, handelt die Sachbearbeiterin rechtens? Sie ist neu für die Jungs zuständig.
MfG Willi2
Wovon soll er leben ??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Willi,
Lehrlingsgehalt gibt es immer bis zum spätestens 6. eines Monats
Kindergeld kann er auch selbst beantragen, die Mutter hat damit nicht zwingend etwas zu tun. (Sprich, Mutter kann es für ihr Kind beantragen, das Kind kann das aber auch alleine machen)
Der Ausbildungsvertrag gehört zu den Verträgen die schon mit mündlicher Zusage gelten. Er kann sich eine Bescheinigung ausstellen lassen und beim Betrieb sagen, dass er das für die Anträge braucht.
Trotzdem würde ich mal einen Termin mit der Sachbearbeiterin machen, irgendwer muss ja in Vorleistung treten bis BAB bewilligt ist.
Das sollte allerdings schnell beantragt werden.
Alternativ kann er zum Sozialamt gehen, aber ich leg meine Hand dafür ins Feuer, dass die gleich auf ALG2 verweisen.
Viel Glück
DC
Lehrlingsgehalt gibt es immer bis zum spätestens 6. eines Monats
Kindergeld kann er auch selbst beantragen, die Mutter hat damit nicht zwingend etwas zu tun. (Sprich, Mutter kann es für ihr Kind beantragen, das Kind kann das aber auch alleine machen)
Der Ausbildungsvertrag gehört zu den Verträgen die schon mit mündlicher Zusage gelten. Er kann sich eine Bescheinigung ausstellen lassen und beim Betrieb sagen, dass er das für die Anträge braucht.
Trotzdem würde ich mal einen Termin mit der Sachbearbeiterin machen, irgendwer muss ja in Vorleistung treten bis BAB bewilligt ist.
Das sollte allerdings schnell beantragt werden.
Alternativ kann er zum Sozialamt gehen, aber ich leg meine Hand dafür ins Feuer, dass die gleich auf ALG2 verweisen.
Viel Glück
DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten