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Harz 4
Verfasst: 12.08.2008 23:22
von spike1958
Meine Frage hat jemand Anspruch auf Unterstütsung wenn er bei einer Gemeinde als Obdach los gemeldet ist.

Verfasst: 13.08.2008 01:40
von Melinde
Hallo spike1958
Klar besteht ein Anspruch und darauf eine Unterkunft zu bekommen.
Bei der Gemeinde/Sozialamt/ARGE entsprechende Anträge stellen und Hilfe einfordern.
Gruss
Verfasst: 13.08.2008 08:48
von Gandolf
mal so interesse halber..
wie läuft das in der praxis eigentlich?
wenn ich jetzt auf der straße stehen würde..
was würde dann passieren (wenn ich da den vorgesehenen weg gehe).
wie lange dauert es bis man dann einen wohnung bekommt?
welche ansprüche hat man?
kann es sein das sie einen wieder auf die straße schicken weil sie sagen es dauert bis wir was für sie haben usw?
thx