Frage bezüglich Kinderzuschlag

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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S.A.
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Frage bezüglich Kinderzuschlag

Beitrag von S.A. »

Guten Tag
Ich weiß nicht genau, ob ich hier richtig bin, ich weiß aber auch nicht, wo ich sonst fragen könnte :oops:
Erstmal unsere Situation.
Mein Mann arbeitet Vollzeit und hat immer runf 1700Euro Netto im Monat raus. Ich arbeite nicht. Wir haben zwei Kinder 6 und 2 Jahre alt. Wir bekommen also noch normal Kindergeld dazu. Hartz 4 bekommen wir nicht mehr seit dem Arbeitsbeginn meines Mannes in der jetzigen Firma.
Nun hatten wir einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt. Dieser dauerte erstmal von Februar! bis Juni bis er dann abgelehnt wurde.
Was ich nicht verstehe. Einerseits heißt es dort, das Einkommen übersteigt die Höchstgrenze, aber wir hätten doch eventuell Anspruch auf Arlg.II oder Wohngeld. Hö? Zu viel Geld aber Arlg.II?
Ich hatte dann einen Onlinerechner für Kinderzuschlag gemacht. Demnach stehe uns etwas zu, aber es sei zu gering.
Wer bekommt denn überhaupt Kinderzuschlag???? Kann das so stimmen alles? Wir haben nun erstmal Wohngeld beantragt und schauen mal was dabei rauskommt..
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo S.A
Das mit dem Kinderzuschlag kapiere ich zwar auch nicht so ganz aber stell einfach mal einen Antrag auf Alg2 wenn es beim Wohngeld auch nichts gibt.
Aber nicht erst warten bis von dort ein ablehnender Bescheid eintrudelt denn Anspruch beginnt mit Antragstellung, auch wenn erst noch geprüft wird ob was anderes vorrangig ist. So ergibt sich vielleicht noch eine Nachzahlung.
Gruss
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

das es keinen Zuschlag gibt, könnte evtl am Einkommen Deines Mannes liegen, jepp.

Meiner hat etwas über 1500 netto raus + 2 Kindergeldempfänger im Haus von 11 und 5 Jahren. Wir haben einen Anspruch von 245 Euro Zuschlag zugesprochen bekommen. Musste auch von Mai bis Ende Juli warten, bis der Antrag durch war.

Berücksichtigt durch Miethöhe, Gaskosten etc. war der Anspruch somit gerechtfertigt. Und ist mehr als Wohngeld bzw. HartzIV.

Sagte der Rechner online denn bei Dir aus, Anspruch ist so und so, oder sagte er Dir, das Einkommen ist zu hoch/niedrig ?

Weil die Rechner eigentlich zu 99% richtig ausrechnen ....
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
S.A.
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Beitrag von S.A. »

nonsens hat geschrieben:das es keinen Zuschlag gibt, könnte evtl am Einkommen Deines Mannes liegen, jepp.

Meiner hat etwas über 1500 netto raus + 2 Kindergeldempfänger im Haus von 11 und 5 Jahren. Wir haben einen Anspruch von 245 Euro Zuschlag zugesprochen bekommen. Musste auch von Mai bis Ende Juli warten, bis der Antrag durch war.

Berücksichtigt durch Miethöhe, Gaskosten etc. war der Anspruch somit gerechtfertigt. Und ist mehr als Wohngeld bzw. HartzIV.

Sagte der Rechner online denn bei Dir aus, Anspruch ist so und so, oder sagte er Dir, das Einkommen ist zu hoch/niedrig ?

Weil die Rechner eigentlich zu 99% richtig ausrechnen ....
Der Rechner hatte uns einen Anspruch ausgerechnet von knapp über 80Euro.
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

S.A. hat geschrieben:
nonsens hat geschrieben:das es keinen Zuschlag gibt, könnte evtl am Einkommen Deines Mannes liegen, jepp.

Meiner hat etwas über 1500 netto raus + 2 Kindergeldempfänger im Haus von 11 und 5 Jahren. Wir haben einen Anspruch von 245 Euro Zuschlag zugesprochen bekommen. Musste auch von Mai bis Ende Juli warten, bis der Antrag durch war.

Berücksichtigt durch Miethöhe, Gaskosten etc. war der Anspruch somit gerechtfertigt. Und ist mehr als Wohngeld bzw. HartzIV.

Sagte der Rechner online denn bei Dir aus, Anspruch ist so und so, oder sagte er Dir, das Einkommen ist zu hoch/niedrig ?

Weil die Rechner eigentlich zu 99% richtig ausrechnen ....
Der Rechner hatte uns einen Anspruch ausgerechnet von knapp über 80Euro.
dann würde ich den Antrag umgehend stellen. Denn der Anspruch gilt erst ab Antragsannahme. Dieser sollte vollständig sein, und zwar bis auf den letzten Nachweis:

:arrow: Einkommensnachweise(Lohnzettel) der letzten 3 Monate
:arrow: Verdienstbescheinigung der Arbeitgeber (ist im Antrag enthalten und muss vom AG ausgefüllt werden),
:arrow: vollständige aktuellste Abschlussrechnung der Stadtwerke wo der neue Abschlag ersichtlich ist,
:arrow: kompletter Mietsvertrag,
:arrow: Vermögensauflistung(Erklärung über Vermögen)
:arrow: der Antrag selbst natürlich

was noch so benötigt wird, steht alles in den Unterlagen drin, die dem Antrag beigefügt sind

Wenn alles da ist, bei der Kindergeldkasse abgeben und warten. Aber drauf achten, ist der Antrag nicht vollständig wird er nicht bearbeitet.

Ca. 3-5 Monate dauerts (je nach Bundesland) und wird ab Antragsdatum rückwirkend gezahlt mit dem Kindergeld zusammen. Bewilligungszeitraum ist ebenso unterschiedlich, unserer ist bis Mai 2009 bewilligt worden. Kurz vor Ablauf kommt der neue Antrag für die Fortzahlung, da wird dann geschaut, ob ihr zuviel Zuschlag bekommen habt oder nicht (falls sich die Einkommenslage ändert im Bewilligungszeitraum, schnell die veränderung mitteilen. Die Bearbeitung der Änderung/Fortzahlung geht dann binnen einer Woche)

Wichtig:

Auch einen Wohngeldrechner online suchen - wenn de r mehr ausspuckt, dann natürlich Zuschlag nicht beantragen und Wohngeld nehmen.
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S.A.
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Beitrag von S.A. »

Wir hatten es ja schon beantragt und es wurde abgelehnt!!!
Obwohl der Onlinerechner uns eben ein anderes Ergebnis brachte. 80Euro seien zu geringfügig oder so ähnlich hieß es.. Das würde nicht ausreichen um den Gesamtbedarf zu decken.. Was aber Quatsch ist, denn ich weiß ja, dass wir kein Harz 4 bekommen.. von daher versteh ich das ja alles nicht.
Nun versuchen wir es beim Wohngeld.. Wäre einfach schön, wenn man etwas entlastet würde :?
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D_C
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Beitrag von D_C »

Ich glaub Kindergeldzuschlag gibt es nur dann, wenn es ausreichen würde um den gesamten Bedarf zu decken. Was es bei euch anscheinend nicht tut.

Musst nochmal auf den Seiten für den Kindergeldzuschlag nachlesen, ich bin sicher ich hab es da mal gelesen.

Gruß, DC
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