Hallo zusammen,
hätte eine frage zu gesamtbedarf,villeicht kann mir jemand sagen was unsere tatsächliche bedarf ist,weil das warriert stark bei uns,jeder sachbearbeiter berechnet es anders,obwolwir im gleichen wohnung jahrelang wohnen und unsere miete gleich hoch ist.
Noch verstehe ich nich dass wir (ich alleinerziehend+4 jährige sohn) wo ich nicht gearbeitet habe gesamtbedarf von 860,00€ hatten und jetzt wo ich arbeite 1158,55€
Ist der Gesamtbedarf nicht immer gleich,egal ob ich arbeite oder nicht?
Jetzt zahlen:
Miete kalt 277,86
Nebenkosten 143,00
Heizung 53,50
Ich verdiene 700€ netto
Im Haushalt wohne ich (28) und mein sohn (4).
Ich danke im voraus
Gesamtbedarf,immer unterschiedlich?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 28.06.2007 08:33
Hallo sahnebrauni
Kann es sein das die Fahrtkosten zur Arbeit den Bedarf geändert haben?
Um den unterschiedlichen Bedarfsberechnungen noch eine dazuzugeben,
hier das Ergebnis meiner „Rechenkünste“
Bedarf sahnebrauni:
Regelsatz: 351,00 €
Anteilige KdU (ohne Warmwasserabzug gerechnet): 237,18 €
Mehrbedarf alleinerziehend: 126,00 €
Bedarf Sohn:
Sozialgeld: 211,00 €
Anteilige KdU (ohne Warmwasserabzug gerechnet): 237,18 €
Ergibt zusammen nach Adam Riese (und Melinde):
1162,36 € Gesamtbedarf ohne abzuziehendes Einkommen.
Das müsste dann gegengerechnet werden.
Gruss
Kann es sein das die Fahrtkosten zur Arbeit den Bedarf geändert haben?
Um den unterschiedlichen Bedarfsberechnungen noch eine dazuzugeben,
hier das Ergebnis meiner „Rechenkünste“
Bedarf sahnebrauni:
Regelsatz: 351,00 €
Anteilige KdU (ohne Warmwasserabzug gerechnet): 237,18 €
Mehrbedarf alleinerziehend: 126,00 €
Bedarf Sohn:
Sozialgeld: 211,00 €
Anteilige KdU (ohne Warmwasserabzug gerechnet): 237,18 €
Ergibt zusammen nach Adam Riese (und Melinde):
1162,36 € Gesamtbedarf ohne abzuziehendes Einkommen.
Das müsste dann gegengerechnet werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 28.06.2007 08:33
hallo nochmal,
danke Melinde,du bist in Schatz.
Aber wieso habe ich dann früher wo ich nicht gearbeitet habe nur 860€ bekommen.
Dass sehe ich erst jetzt.
Ich dachte ganze zeit so viel steht mir zu.
Ich sehe an meinem alten bewilligungsbescheid dass die unter netto Erwerbseinkommen 852 €eingetragen haben obwohl ich in dem zeit nicht gearbeitet habe,gar nicht,auch nicht mini job.
Welche Erwerbseinkommen,ich war in Erziehungsurlaub.
Bewwiligungsbescheid ist noch von Juni 2007.
Im Oktober 07fand ich mir eine stelle wo ich ganz wenig verdient habe,aber trozdem habe ich kein antrag auf aufstockend alg2 gestellt weil ich dachte bis 860€ kriege ich nix und ich war knapp darüber.Also ich hatte ganze zeit anspruch auf ca.200€
danke Melinde,du bist in Schatz.
Aber wieso habe ich dann früher wo ich nicht gearbeitet habe nur 860€ bekommen.
Dass sehe ich erst jetzt.
Ich dachte ganze zeit so viel steht mir zu.
Ich sehe an meinem alten bewilligungsbescheid dass die unter netto Erwerbseinkommen 852 €eingetragen haben obwohl ich in dem zeit nicht gearbeitet habe,gar nicht,auch nicht mini job.

Welche Erwerbseinkommen,ich war in Erziehungsurlaub.
Bewwiligungsbescheid ist noch von Juni 2007.
Im Oktober 07fand ich mir eine stelle wo ich ganz wenig verdient habe,aber trozdem habe ich kein antrag auf aufstockend alg2 gestellt weil ich dachte bis 860€ kriege ich nix und ich war knapp darüber.Also ich hatte ganze zeit anspruch auf ca.200€

Hallo sahnebrauni
Dann ist wohl ein Überprüfungsantrag angesagt. Kannst Du auch für die Vergangenheit machen denn es geht bis 4 Jahre rückwirkend.
Muster für so einen Antrag findest Du hier und bastelst den auf Deinen Fall um.
Viel Erfolg
und bericht was daraus geworden ist, wir freuen uns über jede Nachzahlung mit Dir.
Gruss
Dann ist wohl ein Überprüfungsantrag angesagt. Kannst Du auch für die Vergangenheit machen denn es geht bis 4 Jahre rückwirkend.
Muster für so einen Antrag findest Du hier und bastelst den auf Deinen Fall um.
Viel Erfolg
und bericht was daraus geworden ist, wir freuen uns über jede Nachzahlung mit Dir.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.