Seite 1 von 1

Wer zahlt KH ?

Verfasst: 10.08.2008 18:30
von Opfer007
Hallo,

ich hab eine Frage, die mach ich kurz und knapp:

Ich war jetzt 5 Tage stationär im Krankenhaus. Das KH gab mir eine Rechnung von 50 €. Ich kann das nächste halbe Jahr erstmal gar nicht mehr arbeiten und danach folgt die zweite OP. Hab ALG2 und aktuell 1-€ Job Maßnahme aufgrund der OP beendet, lebe alleine, ledig.

Die Frage nun: 50 € sind für mich nicht gerade wenig, kann ich da Hilfe vom Vaterstaat erwarten bzw. erhoffen?

Was kann ich machen?

Vielen Dank!

(Region: NRW / Ruhrgebiet)

Verfasst: 10.08.2008 20:12
von DjTermi
Hallo,

Du hast als Bezieher von ALG 2 die Möglichkeit Dich von der Selbstbeteiligung druch die Krankenkasse befreien zu lassen. Generell muss man 2% des Einkommens als Selbstbeteiligung zahlen, bei vom Arzt bestätigten Chronischen Erkrnakungen nur 1%. Bei ALG 2 sind die 2 % um die 84 Euro. Die kannst Du zu Beginn des Jahres zahlen ( an die KK ) und dann beantragen, daß Du von der Zuazahlung begreit wirst.... Oder Du wartest bis Du die 84 Euro z.B. als Praxisgebührern , Medikamentenzuzahlung etc. gezahlt hast und beantragst dann bei Deiner Krankenkasse die Befreiung. Die ist dann für den Rest des Kalenderjahres gültig und beinhaltet Eigenanteile an Medikamenten, Praxisgebühr und Eigentanteil an Krankenhausauffenthalten und Kuren....


Allerdings ist es so, dass Du auch mit einem Abzug für Vollverpflegung von ca 35 % von Regelsatz ( nicht Miete etc.) rechnen musst....

Deshalb ist es um so wichtiger die Befreiung bei der KK zu beantragen, sobald Du die 84 zusammen hast.

Gruß

Verfasst: 10.08.2008 23:06
von Opfer007
Hallo,

danke sehr für die Antwort!

Also ich war dieses Jahr (zu beginn) schon 10 Tage im KH, davon hat mir aber die AOK eine Rechnung in Höhe von 100 € geschickt (postalisch). Ich habe das bisher nicht bezahlt. Da ich u.a Schulden habe.

Insgesammt war ich also 15 Tage dieses Jahr im KH, wofür ich nun 150 € zahlen muss/soll.

Also soll ich jetzt zur AOK gehen und um eine Befreigung bitten? Die werden wohl einen aktuellen ALG Bescheid verlangen, oder?

Danke für deine Antwort!

Edit: Aber das mit dem Abzug verstehe ich noch nicht genau!

Verfasst: 11.08.2008 10:00
von DjTermi
Hallo,

die Abzüge sind so zu verstehen, dass du als Patient nur bis zu einer gewissen Belastungsgrenze zuzahlen musst. Diese Grenze liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 Prozent.

Was für dich aber wichtiger ist :

Zuzahlungen bei ALG II (Hartz IV) sind pro Jahr auf € 83,28 begrenzt (2 %-Grenze, bei chronisch Kranken die Hälfte).

Und, Ja! Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug musst Du vorlegen.

Verfasst: 12.08.2008 12:41
von schnubbi01
zählt dann dazu auch die 10€ Praxisgebühr, wird das auch auf die 84€ dazugerechnet?

LG

Verfasst: 12.08.2008 13:08
von DjTermi
schnubbi01 hat geschrieben:zählt dann dazu auch die 10€ Praxisgebühr, wird das auch auf die 84€ dazugerechnet?

LG
Aber sicher doch... :!: :!:

Arztbesuche, Krankenhaus, Medikamente ect. gehören mit dazu...