Hallo Pfeffinichte
Mit Deinen etwa 600 € netto Einkommen hast Du, die Wohnkosten von 160 € mal abgezogen, noch etwa 440 €. Locker über Deinem Alg2 Anspruch von 281 € für unter 18 jährige = nicht mehr bedürftig.
Als nicht mehr Bedürftige fällst Du aus der Bedarfsgemeinschaft raus und Deine Mutter bekommt 160 € weniger als Kosten der Unterkunft. Die musst Du ihr dann geben.
Der Rest Deines Lehrlingsgeldes bleibt Dir für den Lebensunterhalt, auch Strom und Warmwasseranteil gehört dazu.
Wie ihr das mit dem Haushaltsgeld regelt ist alleine euch überlassen.
Sind mit Miete nur die reine Miete oder auch inkl. Nebenkosten, Heizkosten gemeint? Bei denen wird natürlich auch kopfteilig aufgeteilt und Deine Mutter erhält nur den eigenen Anteil und den des Geschwisters.
Auf keinen Fall darf Dein Einkommen bei den Regelsätzen von Mutter oder Geschwister angerechnet werden, eben nur bei den Wohnkosten.
Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, dann muss neu berechnet werden und der Fehler wird beseitigt.
Nur Mut, wer alles hinnimmt was ein Amt so denkt und schreibt, das nicht hinterfragt ist am Ende der Dumme.
Lasst euch den Bescheid genau erklären denn als Bürger hat man das Recht die Entscheidungen einer Verwaltung zu verstehen, es muss einem genau erklärt werden wie die auf welche Ergebnisse kommen, samt Rechtsgrundlage, wo und in welchem Gesetz es steht.
Für Alg2 ist das
SGB II zuständig und wie die §§ umgesetzt werden steht in den
Aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II.
Zu einzelnen Fragen schlag auch mal in den
Fachinformationen nach.
Wie in Deiner Stadt einzelne Fragen zum Thema Alg2 werden wird im Stadtrat und Ausschüssen (Gesundheits- und Sozialausschuss) geregelt und beschlossen. Da ist es oft recht interessant im Ratsinformationssystem zu stöbern. Das gibt es auf der Internetseite der Stadt, etwas versteckt unter Rats- oder Bürgerinfo.
Für Halle
z.B. direkt hierlang In der obersten Leist Gremien anklicken, dann Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss und unter der roten Schrift
Sitzungen kannst Du alle öffentlichen Protokolle nachlesen.
Gruss