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Umzugskosten bei Arbeitsaufnahme

Verfasst: 05.08.2008 20:59
von shiny
Hallo

Ich habe studiert und nicht gleich einen Referendariatsplatz bekommen, also habe ich Hartz IV beantragt und bekommen. Vor einer Woche bekam ich im Nachrückverfahren eine Referendariatsstelle.
Im Moment wohne ich in Ingolstadt. Die Referendariatsstelle wird in Rudolstadt sein - einfache Entfernung 300km.
Am 15.08.2008 soll ich im Schulamt Rudolstadt erscheinen, dort erfahre ich dann näheres - sprich, welche Schule, wann es los geht, Gehalt etc..
Desweiteren muß ich vom 19.08.-20.08. an einem Kennenlernworkshop in Gera teilnehmen und am 21.08. beginnt das Seminar.
Meine Frage ist nun, welche Zuschüsse kann ich beim Amt beantragen?
Bekomme ich Fahrkosten für den 15.08.? Bekomme ich Fahrkosten für den 19.08.-21.08.? Wie siehts mit Übernachtungskosten aus?
Ich werde mir dort "oben" schnellstmöglich eine Wohnung bzw. WG suchen. Aber bis das soweit ist, muß ich wohl in Jugendherbergen bzw. Pensionen übernachten, aber trotzdem hier "unten" Miete zahlen.
Was ist dann beim Umzug? Wird der bezahlt? Wie sieht's mit der Kaution aus? Bis wann muß ich umgezogen sein? Und was ist mit der doppelten Mietbelastung, immerhin habe ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Verfasst: 05.08.2008 23:49
von Melinde
Hallo shiny
Anträge auf Mobilitätshilfe stellen.
Genaueres steht im SGB III ab § 53 „Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung“.
Die Anträge müssen immer vorher gestellt werden.
Gruss

Verfasst: 06.08.2008 05:38
von DjTermi
Hallo,
es wird meistens dann bezahlt, wenn die neue Arbeit übern Tagespendebereich liegt, also bei 300 km sehe ich da gute Chance ;),,,,

Verfasst: 06.08.2008 08:56
von shiny
Danke für die schnellen Antworten.

An anderer Stelle habe ich jetzt gehört, dass diese Beihilfen mir nicht gewährt werden, weil ich, wenn ich mein Referendariat antrete, Beamter auf Widerruf werde. Stimmt das?