Seite 1 von 1

Wie lange kann/darf Bearbeitung des Widerspruchs dauern???

Verfasst: 05.08.2008 11:14
von catrin1976
Ich habe am 15.07.08 Widerspruch gegen die "Aberkennung" des Mehrbedarfs wegen Alleinerziehung und am 31.07.08 wegen Übernahme der tasächlich anfallenden Heizkosten eingereicht. Nun bekomme ich heute Post von der Widerspruchsstelle (na super, geht alles über einen weiteren Schreibtisch...), in der zu lesen ist: "Mit einer abschliessenden Entscheidung in den o.g. Angelegenheiten ist voraussichtlich bis Ende September 2008 zu rechnen." IST DAS NORMAL???? Kann man das irgendwie beschleunigen? Oder muss ich mir da nun doch mal anwaltliche Hilfe besorgen???

Es geht bei mir um einen Mehrbedarf von 168 € und evtl. Heizkosten in Höhe von nochmal 110 €...

Danke für Eure Hilfe!!!


Liebe Grüsse

Catrin

Verfasst: 05.08.2008 13:53
von Melinde
Hallo Catrin
Die Bearbeitungsdauer für einen Widerspruch darf 3 Monate betragen bevor Untätigkeitsklage möglich ist.
Da Du schonmal eine Zwischenmeldung erhalten hast ist davon auszugehen das die Frist eingehalten werden kann und Du wie angekündigt Bescheid erhältst. Anwalt brauchst Du jetzt noch nicht, ggf. für eine Klage gegen den ablehnenden Bescheid.
Gruss