Wie lange kann/darf Bearbeitung des Widerspruchs dauern???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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catrin1976
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Wie lange kann/darf Bearbeitung des Widerspruchs dauern???

Beitrag von catrin1976 »

Ich habe am 15.07.08 Widerspruch gegen die "Aberkennung" des Mehrbedarfs wegen Alleinerziehung und am 31.07.08 wegen Übernahme der tasächlich anfallenden Heizkosten eingereicht. Nun bekomme ich heute Post von der Widerspruchsstelle (na super, geht alles über einen weiteren Schreibtisch...), in der zu lesen ist: "Mit einer abschliessenden Entscheidung in den o.g. Angelegenheiten ist voraussichtlich bis Ende September 2008 zu rechnen." IST DAS NORMAL???? Kann man das irgendwie beschleunigen? Oder muss ich mir da nun doch mal anwaltliche Hilfe besorgen???

Es geht bei mir um einen Mehrbedarf von 168 € und evtl. Heizkosten in Höhe von nochmal 110 €...

Danke für Eure Hilfe!!!


Liebe Grüsse

Catrin
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Catrin
Die Bearbeitungsdauer für einen Widerspruch darf 3 Monate betragen bevor Untätigkeitsklage möglich ist.
Da Du schonmal eine Zwischenmeldung erhalten hast ist davon auszugehen das die Frist eingehalten werden kann und Du wie angekündigt Bescheid erhältst. Anwalt brauchst Du jetzt noch nicht, ggf. für eine Klage gegen den ablehnenden Bescheid.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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