Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
mein Lebensgefährte ist selbstständig er wurde vom arbeitsamt auf einen monatlich anrechenbaren verdienst von erst 500 euro gesetzt( den er nicht hat nachgewiesenermaßen ) und nun haben sie den verdienst den sie anrechnen monatlich sogar auf 600 euro gesetzt
wir haben jeden monat nachgewiesen das er diesen verdienst nicht hat(geschäft läuft schlecht seit längerem) aber das arbeitsamt zahlt die abgezogenen beträge nicht aus und das seit letztes jahr oktober!!! sie warten auf die unterlagen vom finanzamt (was genau müsste ich nachfragen mein LG kennt sich da besser aus)und die lassen sich natürlich zeit
ergo
wir haben mit 4 personen im monat 930 euro im monat und fixkosten (miete strom auto das mein LG ja braucht) von 850 euro
wir leben fast nur vom kindergeld
so ganz richtig kann das doch nicht sein oder?
nicht das die uns wenn die unterlagen vom finanzamt kommen sagen das des schon verjährt ist
wäre wirklich superdankbar wenn sich jemand auskennen und helfen würde -hat nicht jemand nen tip?
Hallo !
Wie weist ihr das denn nach ? Mit einer Eigenschätzung oder mit den Monatsabschlüssen des Steuerberaters?
Bei uns war das so dass wir die Monatsabschlüsse des Steuerberaters eingereicht haben jeden Monat so wie halt andere die Lohnabrechnung einreichen. Das hat immer funktioniert und dann natürlich den Jahresabschluss sowie den dazugehörige Steuerbescheid. Das reichte aus und wurde so angerechnet.
Es geht auch das man ein Durchschnittseinkommen ausrechnet und das dann angerechnet wird so wie bei euch. der Jahresabschluss wird dann mit den bisherigen Zahlen verrechnet und entweder man bekommt eine Nachzahlung oder man muss zurück zahlen.
Das Beste wäre wenn der Jahresabschluss von 2007 fertig gemacht wird daraus das Durchschnittseinkommen ausgerechnet wird und dieser Betrag als Einkommen angerechnet werden würde!
denn es kann euch ja nicht was angerechnet werden was ihr nicht habt !!!!
LG
Silvia