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Schwanger + Umzug und andere Fragen!

Verfasst: 01.08.2008 16:37
von clara12
Hallo Ihr!

Seit März diesen Jahres bin ich leider Arbeitslos und wie es manchmal so ist, auch noch Schwanger! Dieses war allerdings geplant, nur meine arbeitslosigkeit kam halt ganz unerwartet. Da ich immer gearbeitet habe , kenne ich mich sehr wenig aus was mir zustehen könnte. Also mittlerweile bekomme ich auch ALG2 und den minimalen Mehrbedarf für Schwangere.
1.Frage: Ich habe gehört, dass man eine Erstaustattung für das Baby und auch Umstandskleidung beantragen kann. Wie genau macht man das? Bin jetzt in der 24. Woche (also 7.Monat) schwanger. Gibt es sonst noch irgendetwas was mir zustehen würde?

2.Frage: Meine Wohnung! Ich wohne seit ungefähr 4 Jahren auf 48 qm. Die Wohnung verfügt über eine sehr schlechte Aufteilung, zumindest mit einem Baby. Küche sehr sehr klein, eigentlich nur ein kleiner Gang ohne Fenster (hat nur eine Durchreiche zum Whz), Duschbad auch sehr sehr klein und ohne Fenster, daher auch dunkel. Schlafzimmer hat wie auch der Rest der Whg den Nachteil, das man nicht richtig nachts lüften kann, da genau an meinem Fenster Bahnschienen entlangführen und noch eine Schnellstrasse liegt. Also es ist sehr laut. Mal abgesehen davon, dass für ein Baby auch kein Platz ist- diese Lautstärken möchte ich meiner Kleinen nun auch nicht antun. Als Single war die Whg zentral in der City und akzeptabel, aber nicht so! Nun habe ich gehört das die Arge einen Umzug und sogar eine evtl. anfallende Kaution zahlen würde?! Wie läuft das genau? Wo den Antrag stellen und wann? Erst eine neue Whg suchen oder jetzt schon Antrag stellen? Gibt es noch die Möglichkeit für eine neue Wohnung eine Erstaustattung zu bekommen?

Ich weiss, es ist ein bisschen viel auf einmal, aber habe schon so oft gehört, was andere so alles beantragen. Nun brauche ich halt mal Hilfe, habe ja auch immer gearbeitet, kenne mich nur nicht wie andere aus! :?

Und zum Schluss, mal angenommen mir wird das ein oder andere bewilligt: Der Vater meines Kindes und ich wohnen nicht zusammen. Irgendwann wenn das Baby da ist, könnte das evtl. passieren. Aber das wird wohl noch eine ganze Weile dauern, da er beruflich nur unterwegs ist. Allerdings verdient er auch nicht so viel um diese ganzen Kosten (Umzug, Babyerstaustattung etc. zu übernehmen. Eher Geringverdiener. Muss er/oder ich falls wir irgendwann zusammen wohnen sollten, alles zurückzahlen? Und er wird ja die Vaterschaft anerkennen, hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Anträge? Wir sind ja nicht verheiratet und wohnen nicht zusammen. Puhh, hoffe ihr könnt mir helfen!!! Vielen Dank im voraus, Clara

Verfasst: 01.08.2008 17:14
von DjTermi
Du schreibst was Du immer gearbeitet hast, hast Du die le. 2 Jahre am Stück gearbeitet ?

Verfasst: 01.08.2008 18:27
von clara12
Ja klar, sogar länger. Warum?

Verfasst: 01.08.2008 21:27
von DjTermi
Mom mom, ich verstehe gerade was nicht Du bist seid März Arbeitslos und bekommst ALG II ? Obwohl Du länger als 2 Jahre Arbeiten warst ?

Verfasst: 01.08.2008 21:54
von clara12
Ja! Kenne mich nicht aus, aber könnte wohl daran liegen, dass meine Arbeitsstelle Teilzeit war, ich demnach nicht der Spitzenverdiener war. Alg I war daher nur um die 500 euro, zum Leben also viel zu wenig. Wollte dann Wohngeld beantragen, aber man schickte mich gleich zur Arge um Hartz4 zu beantragen. Wurde auch genehmigt, warum auch nicht?

Verfasst: 02.08.2008 11:32
von DjTermi
Alo bekommst Du:
Alg I + aufstockendes Alg II einschließlich "Kosten der Unterkunft" ?
Richtig ?

Verfasst: 02.08.2008 20:54
von clara12
Ja richtig, genau so ist es. Hat denn keiner hier eine Antwort auf meine Fragen?

Verfasst: 03.08.2008 02:10
von Melinde
Hallo Clara
Anträge stellst Du formlos. Alles auflisten was benötigt wird, gestrichen wird eh. Zur Ausstattung gehören Kleidung und Möbel für das Kind, Kinderwagen ebenfalls.
Wegen einer größeren Wohnung lässt Du Dir genau das was als angemessen angesehen wird sagen. Dann schaust Du nach einer entsprechenden Wohnung und legst ARGE genaue Angaben dazu vor damit die das genehmigen, schriftlich. Erst danach einen Mietvertrag unterschreiben, Kaution gibt es auf Antrag als Darlehen.
Erstausstattung gibt es nur bei der ersten eigenen Wohnung und Beihilfen müssen nicht zurückgezahlt werden.
Wenn ihr später mal zusammenzieht, lasst euch ruhig viiiiiel Zeit damit denn ihr geltet ab dem ersten Tag als Bedarfsgemeinschaft, dann muss auch nichts zurückgezahlt werden.
Unterhalt für Dich und das Kind muss er sowieso zahlen wenn er das finanziell kann, ansonsten Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen. Das muss er wenn er mal genug verdient wieder zurückzahlen aber den Antrag musst Du stellen.
Auch bei der Stiftung für Mutter und Kind kannst Du Antrag auf Unterstützung stellen, da gibt es halt nur soviel wie dort in den Töpfen gerade verfügbar ist, aber es wird nicht angerechnet.
Bei Caritas und Diakonie auch mal versuchen.
Gruss