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Allgemeine Fragen zu Hartz IV

Verfasst: 30.07.2008 12:40
von cetin
Hallo,
bin neu in diesem Forum und habe da einige Fragen an euch. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich wohne mit meinen Eltern zusammen in einer Wohnung. Mein Vater ist Rentner und meine Mutter ein Pflegefall. Sie bekommt Pflegegeld in Höhe von € 205,- pro Monat und mein Vater zahlt für die Miete ca. € 800,- warm pro Monat. Rente bekommt er ca. € 1250,- pro Monat. Ich habe bisher ALG 1 bekommen und jetzt ab September muss ich ALG 2 beantragen. Meine Frage lautet: Habe noch aus gut verdienten Zeiten einen Mercedes SLK 200 (Kaufvertrag über € 8500,-). Versicherung und Steuer laufen über mich.

1. Kann ich das Auto behalten, weil ich es schon seit 2006 besitze.

2. Da ich noch bei meinen Eltern lebe, haben die da irgendwelche Nachteile durch mich oder ich selbst bei der ALG 2 Leistung weil mein Vater Rentner ist und meine Mutter ein Pflegefall ist? (Beziehen Rentengeld + Pflegegeld)

3. Kann ich das Auto bei der Versicherung auf meinen Vater umschreiben lassen? Dann bei der KFZ-Zulassungsstelle auf seinen Namen anmelden.

4. Versicherung würde ich dann selbst weiter zahlen sowie die Steuer auch. Kann ich das? Darf ich das?

5. Wieviel darf man auf seinem Bankkonto besitzen?

Für Tipps wäre ich sehr dankbar!!! :lol:

Mit freundlichen Grüßen

Cetin

Verfasst: 30.07.2008 20:47
von rme
ich geh mal davon aus, das du über 25 Jahre alt bist !?

Verfasst: 30.07.2008 20:53
von rme
das mit dem SLK könnte kritisch werden, ich denke mal das dieser Wagen zu gross/teuer sein wird. Ich glaube die angemessene Grenze liegt bei ca.3500€ ! Bin mir aber nicht ganz sicher.
Hast du dir mal darüber Gedanken gemacht eine eigene Wohnung zu nehmen, die für dich als Einzelperson angemessen ist?
Aber, du wirst bestimmt noch einige Tipps von den Fachleuten hier bekommen.

Sorry, das ich dir jetzt nicht wirklich weiterhelfen konnte.

Verfasst: 30.07.2008 21:52
von Melinde
Hallo cetin
Zum Vermögen schau mal hier bei Hinweise Seite 6 Randziffer 12.24 z.B. steht genaueres zu Auto.
Gruss

Verfasst: 31.07.2008 12:31
von Ralf Hagelstein
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Angemessenes Kfz für erwerbsfähige Hilfebedürftige

Verfasst: 05.08.2008 14:00
von cetin
Hallo Ralf,
bedeutet diese Entscheidung vom Bundessozialgericht. das ich das Auto behalten kann (Wert 8500,- €)?? So habe ich das verstanden!

Verfasst: 05.08.2008 14:04
von cetin
Wenn ich das Fahrzeug auf meine Mutter anmelde (Pflegeperson) und sie die Halterin wird und ich weiterhin der Versicherungsnehmer (wegen den Prozenten bei meiner Versicherung) bleibe und ich die Rechnungen zahle, ist das für mich ein Nachteil? Fragt die Arge da nach warum ich der Versicherungsnehmer bin und warum ich die Rechnungen zahle??