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Private Arbeitsvermittlung- Klausel rechtswirksam?

Verfasst: 29.07.2008 13:30
von ich_bin_neu_hier_28
Hallo ist diese Klausel rechtswirksam?
Vertrag private Arbeitsvermittlung

Vergütung bei schuldhaften Verhalten

Wenn Sie den von Ihrem künftigen Arbeitgeber vorgelegten Arbeitsvertrag akzeptiert und unterschrieben haben und Sie innerhalb von 6 Wochen ab Arbeitsbeginn, selbst das Arbeitsverhältnis kündigen, verpflichten Sie sich hiermit unwiderruflich innerhalb von 14 Tagen, 500 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer an mich zu zahlen. Das gleiche gilt, wenn sie durch Ihr eigenes Verschulden, Fehlverhalten usw. vom Arbeitgeber eine Kündigung innerhalb von 6 Wochen ab Arbeitsbeginn erhalten. Sie verpflichten sich mit Ihrer Unterschrift auch in diesem Fall 500 Euro zzgl. Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen zu zahlen

Verfasst: 29.07.2008 14:16
von Melinde
Hallo ich_bin_neu_hier_28
damit will sich der Knabe nur sein Geld sichern, entweder er streicht die Klausel oder verzichtet auf Deine Vermittlung.
Der Vermittler bekommt seine Prämie erst dann vollständig wenn Du die vermittelte Stelle nach 6 Monaten noch hast. Ansonsten guckt er in die Röhre.
Bei selbsverschuldetet- oder Eigenkündigung setzt er im Fall der Fälle zur ARGE-Kürzung noch einen Schuldenberg auf Deine Schultern, nette Geste Herr privater Arbeitsvermittler.
Wenn eine so vermittelte Stelle bei einem Arbeitgeber angesiedelt ist der Zuschüsse kassiert die nach einigen Monaten wegfallen, Prost Mahlzeit Gaunerei. Ein Kündigungsgrund kann schnell mal konstruiert werden um den nächsten "Zuschussbegleiteten" einzustellen.
Gib den Vermittlungsgutschein bloss nicht arglos aus Deinen Händen wenn nicht wasserdicht eine Gegenleistung in trockenen Tüchern ist.
Solche Gestalten bringen es fertig und reichen den Schein ein, kassieren Prämie auch wenn Du selber ohne Hilfe eine Stelle antrittst. Und kein Amt interessiert´s, alles schon dagewesen.
Gruss

Verfasst: 29.07.2008 14:28
von ich_bin_neu_hier_28
also sollte ich lieber vorsichtig sein bei dieser privaten arbeitsvermittlung?
diese klausel ist also mit vorsicht zu genießen?

Verfasst: 29.07.2008 14:32
von Melinde
Hallo ich_bin_neu_hier_28
Private Arbeitsvermittler, es gibt solche und so ne.
Vertrau auch ein wenig auf Dein Bauchgefühl, das liegt meist richtig.
Gruss

Verfasst: 30.07.2008 10:10
von rme
Dieser private Arbeitsvermittler macht mir alles Andere als einen seriösen Eindruck. Mit dieser Klausel sichert er sich seine Provision ab und geht keinerlei Risiko ein. Ich wäre vorsichtig!

Verfasst: 30.07.2008 10:34
von DjTermi
Die klausel gibt es aber bei jedme Privaten arbeitsvermittler, und wenn man erlich ist, wir würden auch nicht um sonst arbeiten, oder ?