Private Arbeitsvermittlung- Klausel rechtswirksam?
Verfasst: 29.07.2008 13:30
Hallo ist diese Klausel rechtswirksam?
Vertrag private Arbeitsvermittlung
Vergütung bei schuldhaften Verhalten
Wenn Sie den von Ihrem künftigen Arbeitgeber vorgelegten Arbeitsvertrag akzeptiert und unterschrieben haben und Sie innerhalb von 6 Wochen ab Arbeitsbeginn, selbst das Arbeitsverhältnis kündigen, verpflichten Sie sich hiermit unwiderruflich innerhalb von 14 Tagen, 500 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer an mich zu zahlen. Das gleiche gilt, wenn sie durch Ihr eigenes Verschulden, Fehlverhalten usw. vom Arbeitgeber eine Kündigung innerhalb von 6 Wochen ab Arbeitsbeginn erhalten. Sie verpflichten sich mit Ihrer Unterschrift auch in diesem Fall 500 Euro zzgl. Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen zu zahlen
Vertrag private Arbeitsvermittlung
Vergütung bei schuldhaften Verhalten
Wenn Sie den von Ihrem künftigen Arbeitgeber vorgelegten Arbeitsvertrag akzeptiert und unterschrieben haben und Sie innerhalb von 6 Wochen ab Arbeitsbeginn, selbst das Arbeitsverhältnis kündigen, verpflichten Sie sich hiermit unwiderruflich innerhalb von 14 Tagen, 500 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer an mich zu zahlen. Das gleiche gilt, wenn sie durch Ihr eigenes Verschulden, Fehlverhalten usw. vom Arbeitgeber eine Kündigung innerhalb von 6 Wochen ab Arbeitsbeginn erhalten. Sie verpflichten sich mit Ihrer Unterschrift auch in diesem Fall 500 Euro zzgl. Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen zu zahlen