Hallo alle miteinander!
Bin Neuling hier und habe folgende Frage:
Werden bei einer durch die Arge zugewiesenen und auch geförderten Maßnahme keine Fahrtkosten mehr zum Bildungsträger gezahlt?
Wäre super toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
zottel[/b]
Fahrtkostenerstattung bei zugewiesener ARGE Maßnahme
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo zottel
Antrag stellen und schon im Antrag darauf hinweisen das Dir ohne die Übernahme der Fahrtkosten eine Teilnahme an der Massnahme nicht möglich ist.
Schau mal in die WDB bei § 16 Eintrag 10003. Und ins SGB III insbesondere § 81.
Oft rechnen die Bildungsträger Fahrtkosten direkt mit ARGE ab, dann ist der Träger zuständig.
Gruss
Antrag stellen und schon im Antrag darauf hinweisen das Dir ohne die Übernahme der Fahrtkosten eine Teilnahme an der Massnahme nicht möglich ist.
Schau mal in die WDB bei § 16 Eintrag 10003. Und ins SGB III insbesondere § 81.
Oft rechnen die Bildungsträger Fahrtkosten direkt mit ARGE ab, dann ist der Träger zuständig.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Melinde,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Maßnahme hat bereits am 15.04.08 begonnen und uns wurde bei der ARGE "versichert" (immer wieder mündlich), dass es dafür keine zusätzlichen Fahrtkosten gibt. Es geht hier um eine Maßnahme für meinen Sohn (U25), welcher bis zum 14.04.08 an einem EQJ in Köln teilnahm. Nachdem ersichtlich wurde, dass er dort keinen Ausbildungplatz für 2008 bekommt, wurde ihm von seiner Berufsberatung als auch von seiner Fallmanagerin empfohlen seinen Schulabschluss nach zu holen. Dies war ihm recht. Seine Fallmanagerin hat ihn dann an dieser schulischen Maßnahme angemeldet, da die Anmeldung u. Zuweisung ausschließlich nur durch die ARGE möglich ist. Diese Maßnahme nennt sich "QualiPlus", beeinhaltet also die schulische Qualifikation mit einem sehr hohen betrieblichen Praktikumsanteil. Soll wohl heißen: qualifizierter Schulabschluss mit der Option auf eine Lehrstelle in dem Betrieb in welchem das Praktikum abgeleistet wird.
Ich gehe davon aus, dass meinem Sohn das Monatsticket zur Schule erstattet werden muss, da er ja an einer Maßnahme teilnimmt, in welcher er zugewiesen wurde und die auch von der ARGE gefördert wird!
Mein Problem: Wie stelle ich nun einen fundierten Antrag, bzw. auf was verweise ich in meinem Antrag und wie komme ich an die Fahrtkosten der zurückliegenden Zeit? (Meiner Meinung nach hätte man meinen Sohn darauf hinweisen müssen, dass er einen Fahrtkostenantrag stellen soll/kann, man hat ihn aber immer abgewimmelt!
zottel
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Maßnahme hat bereits am 15.04.08 begonnen und uns wurde bei der ARGE "versichert" (immer wieder mündlich), dass es dafür keine zusätzlichen Fahrtkosten gibt. Es geht hier um eine Maßnahme für meinen Sohn (U25), welcher bis zum 14.04.08 an einem EQJ in Köln teilnahm. Nachdem ersichtlich wurde, dass er dort keinen Ausbildungplatz für 2008 bekommt, wurde ihm von seiner Berufsberatung als auch von seiner Fallmanagerin empfohlen seinen Schulabschluss nach zu holen. Dies war ihm recht. Seine Fallmanagerin hat ihn dann an dieser schulischen Maßnahme angemeldet, da die Anmeldung u. Zuweisung ausschließlich nur durch die ARGE möglich ist. Diese Maßnahme nennt sich "QualiPlus", beeinhaltet also die schulische Qualifikation mit einem sehr hohen betrieblichen Praktikumsanteil. Soll wohl heißen: qualifizierter Schulabschluss mit der Option auf eine Lehrstelle in dem Betrieb in welchem das Praktikum abgeleistet wird.
Ich gehe davon aus, dass meinem Sohn das Monatsticket zur Schule erstattet werden muss, da er ja an einer Maßnahme teilnimmt, in welcher er zugewiesen wurde und die auch von der ARGE gefördert wird!
Mein Problem: Wie stelle ich nun einen fundierten Antrag, bzw. auf was verweise ich in meinem Antrag und wie komme ich an die Fahrtkosten der zurückliegenden Zeit? (Meiner Meinung nach hätte man meinen Sohn darauf hinweisen müssen, dass er einen Fahrtkostenantrag stellen soll/kann, man hat ihn aber immer abgewimmelt!
zottel
Ich bekomme meine Fahrtkosten erstattet!
Ich würde da nochmal nachhaken, am besten gehst du bei dem nächsten Termin mit deinem Sohn zur ArGe.
Ich würde da nochmal nachhaken, am besten gehst du bei dem nächsten Termin mit deinem Sohn zur ArGe.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
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