Fahrtkostenerstattung bei zugewiesener ARGE Maßnahme

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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zottel
Beiträge: 4
Registriert: 29.07.2008 12:25

Fahrtkostenerstattung bei zugewiesener ARGE Maßnahme

Beitrag von zottel »

Hallo alle miteinander!

Bin Neuling hier und habe folgende Frage:
Werden bei einer durch die Arge zugewiesenen und auch geförderten Maßnahme keine Fahrtkosten mehr zum Bildungsträger gezahlt? :roll:

Wäre super toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

zottel[/b]
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo zottel
Antrag stellen und schon im Antrag darauf hinweisen das Dir ohne die Übernahme der Fahrtkosten eine Teilnahme an der Massnahme nicht möglich ist.
Schau mal in die WDB bei § 16 Eintrag 10003. Und ins SGB III insbesondere § 81.
Oft rechnen die Bildungsträger Fahrtkosten direkt mit ARGE ab, dann ist der Träger zuständig.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
zottel
Beiträge: 4
Registriert: 29.07.2008 12:25

Beitrag von zottel »

Hallo Melinde,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Maßnahme hat bereits am 15.04.08 begonnen und uns wurde bei der ARGE "versichert" (immer wieder mündlich), dass es dafür keine zusätzlichen Fahrtkosten gibt. Es geht hier um eine Maßnahme für meinen Sohn (U25), welcher bis zum 14.04.08 an einem EQJ in Köln teilnahm. Nachdem ersichtlich wurde, dass er dort keinen Ausbildungplatz für 2008 bekommt, wurde ihm von seiner Berufsberatung als auch von seiner Fallmanagerin empfohlen seinen Schulabschluss nach zu holen. Dies war ihm recht. Seine Fallmanagerin hat ihn dann an dieser schulischen Maßnahme angemeldet, da die Anmeldung u. Zuweisung ausschließlich nur durch die ARGE möglich ist. Diese Maßnahme nennt sich "QualiPlus", beeinhaltet also die schulische Qualifikation mit einem sehr hohen betrieblichen Praktikumsanteil. Soll wohl heißen: qualifizierter Schulabschluss mit der Option auf eine Lehrstelle in dem Betrieb in welchem das Praktikum abgeleistet wird.
Ich gehe davon aus, dass meinem Sohn das Monatsticket zur Schule erstattet werden muss, da er ja an einer Maßnahme teilnimmt, in welcher er zugewiesen wurde und die auch von der ARGE gefördert wird!
Mein Problem: Wie stelle ich nun einen fundierten Antrag, bzw. auf was verweise ich in meinem Antrag und wie komme ich an die Fahrtkosten der zurückliegenden Zeit? (Meiner Meinung nach hätte man meinen Sohn darauf hinweisen müssen, dass er einen Fahrtkostenantrag stellen soll/kann, man hat ihn aber immer abgewimmelt!

zottel :evil:
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

Ich bekomme meine Fahrtkosten erstattet!
Ich würde da nochmal nachhaken, am besten gehst du bei dem nächsten Termin mit deinem Sohn zur ArGe.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

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zottel
Beiträge: 4
Registriert: 29.07.2008 12:25

Beitrag von zottel »

Hallöchen,

danke für die Antwort!
Werde es heute noch mal per e-mail beim zuständigen SB versuchen. Er selbst wusste es auch nicht 100 % ig und wartet auf den Rückruf der Fachabtlg.!
Melde mich wieder sobald ich schlauer bin.

zottel
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