Nebenkostennachzahlung/arge , zwei fragen dazu...
Verfasst: 28.07.2008 21:20
hallo,
wir beziehen harz4 und haben nun vom vermieter eine saftige betriebskosten nachforderung in höhe von knapp 700,- euro bekommen, die arge übernimmt diese, bis auf 230,- euro, die aus warmwasserverbrauch resultieren.
begründung: warmwasser ist bereits im regelsatz enthalten, nachzahlungen müssen für warmwasserverbrauch also selbst bezahlt werden...
ich kann mich damit nicht so gut anfreunden, denn erstens hatten wir in dieser abrechnungsperiode nachwuchs bekommen, und da verbraucht man halt etwas mehr warmwasser und zweitens wird unser warmwasser über eine gastherme im keller erwärmt, und wie die gaskosten explodiert sind in letzter zeit weiß ja jeder...
ich bezweifel aber, dass der schöne regelsatz auch nur annähernd an die gasmehrkosten angeglichen wurde...würde also gerne widerspruch einlegen, weiß aber nicht was dann so passiert.
macht widerspruch einlegen sinn? vielleicht hat jemand ähnliche probleme!? lann es sein , dass ich damit durchkomme und das amt die warmwassermehrkosten zahlen muss?
und zweitens, unser neugeborenes ist in der nebenkostenabrechnung als volle person zur umlegung der betriebskosten aufgeführt, ebenso wie unsere 5 jährige und wie wir zwei erwachsenen...
ist es rechtens und normal, das ein baby als volle person gezählt wird in bezug auf die nebenkosten?
vielen dank !
mfg
wir beziehen harz4 und haben nun vom vermieter eine saftige betriebskosten nachforderung in höhe von knapp 700,- euro bekommen, die arge übernimmt diese, bis auf 230,- euro, die aus warmwasserverbrauch resultieren.
begründung: warmwasser ist bereits im regelsatz enthalten, nachzahlungen müssen für warmwasserverbrauch also selbst bezahlt werden...
ich kann mich damit nicht so gut anfreunden, denn erstens hatten wir in dieser abrechnungsperiode nachwuchs bekommen, und da verbraucht man halt etwas mehr warmwasser und zweitens wird unser warmwasser über eine gastherme im keller erwärmt, und wie die gaskosten explodiert sind in letzter zeit weiß ja jeder...
ich bezweifel aber, dass der schöne regelsatz auch nur annähernd an die gasmehrkosten angeglichen wurde...würde also gerne widerspruch einlegen, weiß aber nicht was dann so passiert.
macht widerspruch einlegen sinn? vielleicht hat jemand ähnliche probleme!? lann es sein , dass ich damit durchkomme und das amt die warmwassermehrkosten zahlen muss?
und zweitens, unser neugeborenes ist in der nebenkostenabrechnung als volle person zur umlegung der betriebskosten aufgeführt, ebenso wie unsere 5 jährige und wie wir zwei erwachsenen...
ist es rechtens und normal, das ein baby als volle person gezählt wird in bezug auf die nebenkosten?
vielen dank !
mfg