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Umzug wegen unzumutbaren Nebenkosten?

Verfasst: 24.07.2008 13:04
von danysahne29
Hallo ich noch mal. Wohne mit jemandem in einer WG. Die Mitbewohnerin möchte ausziehen. Wenn es ihr genehmigt wird muss ich für die Kosten von Gas und Strom allein aufkommen. Das Problem ist ich habe noch eine Gastherme in der Küche die uns mit warmwasser versorgt. Bedeutet das ich dann auf diesen Kosten sitzen bleibe und andere mit Warmwasser aus der Leitung bekommen bis auf eine kleine Pauschale alles vom Amt. Die Kosten würden mich schlicht weg aufressen. 72€ im Monat und eine Erhöhung von Gas steht noch aus, sind dann ca. 77€ im Monat. Habe aber eine Wg gefunden die Ist 2 m² kleiner und 40€ billiger. Hat kein Gas mehr. Kann ich diese Überhöhten Kosten als Umzugsgrund beim Amt geltend machen? Danke für eure Hilfe.

Verfasst: 24.07.2008 14:51
von Ladyguenes
hallo danysahne, versteh ich richtig: du willst damit den umzug finanziert bekommen? im prinzip kannst du doch hinziehen, wo du willst! oder was meinst du=? gruss ladyguenes

Verfasst: 24.07.2008 16:32
von buxi
Du hast in Deiner Situation erst Anspruch auf Umzukskostenübernahme wenn das Amt Dich zum Umzug auffordert.
Gruß buxi

Verfasst: 24.07.2008 17:46
von rme
vielleicht ist deine Whg. ja für dich alleine eh zu gross !? und dann wird das Amt sich schon bei dir melden und dich zum Umzug auffordern?

Verfasst: 25.07.2008 09:09
von danysahne29
Hallo. Also ich will den Umzug nicht vom Amt finanziert haben sondern einfach nur die Erlaubnis den Umzug zu machen. Die Kosten dafür werde ich wohl allein tragen müssen. Aber sind die extrem erhöhten Fixkosten für Gas und Strom ein wirklich trifftiger Grund für das Jobcenter dem Umzug zu zustimmen? IM § 22 Abs. 2 steht nämlich "wenn der Umzug erforderlich ist..." Aber ab wann zählt ein Umzug als erforderlich? Das ist die große 1000€ Frage. :)

Verfasst: 25.07.2008 13:44
von rme
du darfst natürlich auf eigene Kosten umziehen! Das Amt wird dir aber nur die bisherigen Mietkosten erstatten, die Differenz musst du selber tragen.

Verfasst: 25.07.2008 16:34
von DjTermi
danysahne29 hat geschrieben:Aber ab wann zählt ein Umzug als erforderlich? Das ist die große 1000€ Frage. :)
Das habe ich dir im anderen Threand versucht zu erklären....

Zitat von mir dort:
Erforderlich ist ein Umzug beispielsweise bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb deines Wohnort, bei Trennung von Ehe- oder Lebenspartner, gesundheitlicher Gefährdung oder wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse ect... ect... mehr weiss ich im Moment nicht...