Umzug wegen unzumutbaren Nebenkosten?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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danysahne29
Beiträge: 5
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Umzug wegen unzumutbaren Nebenkosten?

Beitrag von danysahne29 »

Hallo ich noch mal. Wohne mit jemandem in einer WG. Die Mitbewohnerin möchte ausziehen. Wenn es ihr genehmigt wird muss ich für die Kosten von Gas und Strom allein aufkommen. Das Problem ist ich habe noch eine Gastherme in der Küche die uns mit warmwasser versorgt. Bedeutet das ich dann auf diesen Kosten sitzen bleibe und andere mit Warmwasser aus der Leitung bekommen bis auf eine kleine Pauschale alles vom Amt. Die Kosten würden mich schlicht weg aufressen. 72€ im Monat und eine Erhöhung von Gas steht noch aus, sind dann ca. 77€ im Monat. Habe aber eine Wg gefunden die Ist 2 m² kleiner und 40€ billiger. Hat kein Gas mehr. Kann ich diese Überhöhten Kosten als Umzugsgrund beim Amt geltend machen? Danke für eure Hilfe.
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

hallo danysahne, versteh ich richtig: du willst damit den umzug finanziert bekommen? im prinzip kannst du doch hinziehen, wo du willst! oder was meinst du=? gruss ladyguenes
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Du hast in Deiner Situation erst Anspruch auf Umzukskostenübernahme wenn das Amt Dich zum Umzug auffordert.
Gruß buxi
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

vielleicht ist deine Whg. ja für dich alleine eh zu gross !? und dann wird das Amt sich schon bei dir melden und dich zum Umzug auffordern?
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
danysahne29
Beiträge: 5
Registriert: 24.07.2008 12:34
Wohnort: Ebw

Beitrag von danysahne29 »

Hallo. Also ich will den Umzug nicht vom Amt finanziert haben sondern einfach nur die Erlaubnis den Umzug zu machen. Die Kosten dafür werde ich wohl allein tragen müssen. Aber sind die extrem erhöhten Fixkosten für Gas und Strom ein wirklich trifftiger Grund für das Jobcenter dem Umzug zu zustimmen? IM § 22 Abs. 2 steht nämlich "wenn der Umzug erforderlich ist..." Aber ab wann zählt ein Umzug als erforderlich? Das ist die große 1000€ Frage. :)
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

du darfst natürlich auf eigene Kosten umziehen! Das Amt wird dir aber nur die bisherigen Mietkosten erstatten, die Differenz musst du selber tragen.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

danysahne29 hat geschrieben:Aber ab wann zählt ein Umzug als erforderlich? Das ist die große 1000€ Frage. :)
Das habe ich dir im anderen Threand versucht zu erklären....

Zitat von mir dort:
Erforderlich ist ein Umzug beispielsweise bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb deines Wohnort, bei Trennung von Ehe- oder Lebenspartner, gesundheitlicher Gefährdung oder wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse ect... ect... mehr weiss ich im Moment nicht...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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