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Darf das Jobcenter den Umzug einfach ablehnen?

Verfasst: 24.07.2008 12:56
von danysahne29
Hallo. Habe folgendes Problem. Bin Hauptmieter in einer WG. Mitbewohnerin möchte nach nun mehr 3 Jahren in eine eigene Wohnung ziehen. Sie wird vom Vermieter nur geduldet da sie 2005 noch kein Anrecht auf eine eigene Wg hatte weil sie u25 war. Laut Jobcenter sollte die jetzige Situation eigentlich nur max. 1 Jahr andauern da es sich sonst um eine Bedarfsgemeinschaft handeln würde. Jedoch haben wir es bis heute geschaft dem Jobcenter plausibel darzulegen das es sich um eine WG handelt. Nun ist meine Mitbewohnerin 25 und möchte endlich selbständig werden und hatt sich eine angemessene Wg gesucht. Nun meine 1. Frage: Kann das Jobcenter ihr den Umzug verweigern um Geld zu sparen? Kann mir jemand ein paar Gesetze und Pahagraphen nennen?
Danke.

Verfasst: 24.07.2008 13:58
von Ralf Hagelstein

Verfasst: 25.07.2008 09:04
von danysahne29
Danke erst mal. Aber eine Frage habe ich noch die ich aus dem Gesetz nicht ersehen konnte: Was bedeutet für das Arbeitsamt "erforderlich"? Ist das immer eine Einzelfallentscheidung ob man nun umziehen darf oder nicht? Ist man dann dem Gut und Verderb des Sachbearbeiters ausgeliefert?

Verfasst: 25.07.2008 11:51
von DjTermi
dazu schreibt §22 SGBII
(2) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

Das steht aber eigentlich im Link vom Ralf alles genau drin ;)

Verfasst: 25.07.2008 11:58
von danysahne29
Ist mir alles klar aber was bedeutet beim Amt "wenn der Umzug erforderlich ist. Was ist "erforderlich"? Wie soll ich ein so weit dehnbares Wort interpretieren?

Verfasst: 25.07.2008 12:11
von DjTermi
Erforderlich ist ein Umzug beispielsweise bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb deines Wohnort, bei Trennung von Ehe- oder Lebenspartner, gesundheitlicher Gefährdung oder wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse ect... ect... mehr weiss ich im Moment nicht...

Verfasst: 25.07.2008 14:01
von Ralf Hagelstein
danysahne29 hat geschrieben:Ist man dann dem Gut und Verderb des Sachbearbeiters ausgeliefert?
Ja.

Verfasst: 25.07.2008 16:29
von DjTermi
Es ist schwierig, einen Vorwurf zu erheben, wenn alle ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen erledigen, oder ? Diese finstere Unwissenheit und falschen Endscheidungen die einige ARGe Mitarbeiter/in machen, kann man doch nicht über einen Kamm scheren ... :(

Verfasst: 25.07.2008 17:05
von Ralf Hagelstein
Der Bundesrechnungshof hat wieder einmal festgestellt, dass 70 % bis 80 % aller Bescheide fehlerhaft sind.
3/4 aller Ein-Euro-Jobs sind illegal.

Einige wenige SB machen ihren Job wohl richtig, die überwiegende Mehrheit offentsichtlich nicht.

Verfasst: 25.07.2008 17:24
von DjTermi
Dann muss aber auch alles schreiben !!!

Eine Sprecherin der Bundesagentur sprach von älteren Vorwürfen. Die teils aus dem Jahr 2006 stammende Kritik sei längstüberholt, die beanstandeten Abläufe ausgeräumt. So sei inzwischen als Konsequenz aus der Rechnungshofkritik eine sogenannte „Hilfestellung“ der BA für alle Jobcenter-Mitarbeiter für verbindlich erklärt worden. Darin sei beispielsweise klar geregelt, dass Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsplätze keinesfalls ersetzen dürften.

Verfasst: 25.07.2008 17:51
von Ralf Hagelstein
Klar, was soll die Pressesprecherin auch sonst sagen?

Verfasst: 25.07.2008 21:25
von DjTermi
So wie es ist ?

Verfasst: 26.07.2008 12:47
von buxi
Fakt ist jedenfalls, daß 1€ Jobs immer noch mißbraucht werden um Arbeitsplätze zu ersetzen (auch bei meinem Arbeitgeber und der ist nicht gerade ein Kleinunternehmen mit ca. 10000 Angestellten), daß die Arge das immer noch kräftig fördert,
meine Berechnungen der Arge werden erst nach eingelegten Widersprüchen richtig erstellt, die ersten sind jedes Mal falsch. Und ich denke, das ist heute bei vielen anderen noch genau so, von der Dunkelziffer mal ganz zu schweigen.

Hieß die Sprecherin der Bundesagentur zufällig Angela Merkel? ;-)
Gruß buxi