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Umschulung,Alg2, Zusammenzug mit freund (?)

Verfasst: 23.07.2008 10:20
von Mine
Hallo!
Nu, die stichpunkte da oben sind mein anliegen.
Ich beziehe Alg 2, gehe auf 400 Euro basis arbeiten und hab mich nun entschlossen evtl. eine umschulung über die arge zu machn. alles ganz gut soweit....
Nun möcht ich eben auch gern mit meinem freund zusammen ziehen, der einen festen job somit auch einkommen hat.
Ich würde ja weiterhin Alg 2 bekommen, ich weiss auch das von meinem schatz das einkommen angerechnet wird...

Hatte mich schon mit dem hartz 4 rechner auseinander gesetzt aber nuja. ohne worte...

Könnt mir vllt jemand helfen beim ausrechnen wieviel uns noch zustehen würde????

danke im vorraus,... :)

Verfasst: 23.07.2008 10:45
von Ladyguenes
:roll: nunu, nuja...klingt ziemlich sächsisch :lol:

wie alt bist du denn? u25 :?: die daten einfach in den rechner geben, ist doch nicht schwer!

Verfasst: 23.07.2008 11:06
von Mine
ne ne bin keine sächsin :D

nein ich bin 25, noch.
bei dem einen rechner kam etwas über 600 raus und hier 0.
deshalb frag ich hier nach....

Verfasst: 23.07.2008 11:18
von Ladyguenes
...nimm den aol-rechner, da stimmte es bei mir bis jett immer.... :)

Verfasst: 23.07.2008 12:02
von Melinde
Hallo Mine
Überlegt euch das mit dem zusammenziehen vorher sehr gut.

Auch wenn Du Dir überlegt hast evtl. eine Umschulung zu machen, ist noch lange nicht gesagt das sowas auch bewilligt wird. Umschulungen sind ein rares Gut und werden nur ungern rausgerückt.
Die Vermittlung in diverse Maßnahmen, und seien sie auch noch so unsinnig, sind wesentlich beliebtere Instrumente des "Förderns".
Die 1-€-Jobs erfreuen sich ebenfalls ungeheurer Beliebtheit auf Seiten von ARGE & Co. Gerne auch mal dem mündlichen Versprechen auf eine spätere Umschulung vorangestellt.
Also nicht zuviel Hoffnung darauf setzen das wirklich was rüberkommt das in Deinem Interesse liegt.
Gruss

Verfasst: 23.07.2008 12:38
von Mine
Hallo Melinde!
schön dich ma wieder zu lesen.... :D
also meine SB hat mir stellen für ne umschulung und da JA gegeben.. findet die idee sehr gut...
nur muss ich mich ja auch auf das finanzielle vorbereiten....

Verfasst: 23.07.2008 19:02
von rme
Hallo Mine

ein mündliches ok zählt nicht. Ich hatte 2005 auch eine mündliche Zusage für den Bildungsgutschein, für die Umschulung zum exam.Altenpfleger. Als ich dann alles in trockenen Tüchern hatte, sprich Ausbildungsheim und Platz an der Pflegeschule, bin ich freudestrahlend zu meinem SB hingegangen und musste mir dann anhören, das für dieses Jahr(2005) keine BGS mehr verfügbar sind und das Budget erschöpft ist! Ausserdem müsste man meine Tauglichkeit erstmal in einem medizinischen und psychologischen Gutachten testen, so eine Umschulung sei immerhin teuer :shock: Mein damaliges Heim, wo ich das Praktikum absolvierte, hätte mich mit Kusshand genommen, ein Anruf dorthin seitens der ArGe hätte gereicht.

Letztes Jahr(2007) hat es dann endlich geklappt.

lass dich auf keine mündlichen Zusagen ein, sondern bestehe auf eine schriftliche Vereinbarung.

Verfasst: 24.07.2008 08:25
von maria1106
Hallo !
Dazu kommt wenn du durch das Gehalt deines Freundes aus dem Bezug raus bist kannst du das mit der Umschulung auch vergessen und zusehen wie du deine Krankenversicherung bezahlst. Also nichts überstürzen !!! Der AOL Rechner ist am genausten!
LG
Silvia

Verfasst: 25.07.2008 14:43
von Mine
das is es ja..
es hat alles vor und nachteile... und da ins kalte wasser springen will ich auch net...
wisst ihr denn ob man den unterhalt den mein freund für seine tochter zahlt anrechnet, oder is das egal... is nur wichtig was er netto hat???

Verfasst: 26.07.2008 23:41
von Melinde
Hallo Mine :D
Wenn der Unterhalt ein sog. titulierter Unterhalt ist dann gilt der Betrag als nicht verfügbar, wird also nicht in die Einkommensberechnung einbezogen.
Gruss