Kinderbetreuungskosten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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seestern
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Kinderbetreuungskosten

Beitrag von seestern »

Hallo,

ich hab da mal eine Frage zu den Kinderbetreuungskosten.
Meine Freundin und ihr Mann haben 3 Kinder. Beide sind arbeitslos. Nun hat sie ab dem 1.8.08 entlich wieder einen Job. Ich glaube ich habe mal gelesen, das man dann auch für die ersten 3 Monate Kinderbetreuungskosten beantragen kann.? Ist das richtig??
Nein, die Kinder(10J., 8J. und 2 J.) gingen bis jetzt noch nie in den Hort bzw. in die Kita. Falls jetzt vielleicht jemand auf den Gedanken kommt, das könnte doch der Mann machen, so liegt ihr ja damit richtig, aber dieser ist ja auch ganz stark bei der Arbeitssuche. Und gerade für den Kleinsten wäre es ja sinnvoll, wenn er jetzt schon mit der Eingewöhnung in der Kita anfangen könnte. Das dauert bei ihm sicher etwas länger, da er Angst vor fremden Menschen hat. Er war von Geburt an sehr krank und viel im Krankenhaus..
SO, nun ist es wieder mehr geworden als gewollt, aber ich hoffe das stört niemanden ;o)

LG und einen schönen Dienstag an alle
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DjTermi
Moderator
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Re: Kinderbetreuungskosten

Beitrag von DjTermi »

seestern hat geschrieben:Kinderbetreuungskosten beantragen kann.? Ist das richtig??
Hallo,

Sie hat darauf keinen Anspruch. Im Einzelfall kann der persönliche Ansprechpartner bei der ARGe jedoch eine Betreuung befürworten. Denn die ARGe soll darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen, vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird (§ 10 I Nr. 3 SGB II).

Bitte ein Temrin machen lassen beim SB :)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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