WIEDERBEWILLIGUNGSANTRAG
Verfasst: 19.07.2008 12:34
Ich habe eine Frage bezüglich eines bisher Fortzahlungsantrag auf ALG 2
Ich wohne in einer WG und habe das auch immer angegeben , bekam dann die hälfte der Miete ect .
Bei dem neuen Antrag ist ein Beiblatt dabei indem die Arge fordert das ich genaue Angaben über die Persohnen mache die hier noch wohnen , sprich Einkommen , sonstige Verhältnisse ...
Ich wohne mit einer Freundin zusammen aber wie gesagt jeder hat sein Zimmer , Miete und unkosten teilen wir ....ansonsten geht mich Ihr Geld nichts an und umgekehrt ....
Ich habe das das letzte mal schon bei der Arge so angegeben , aber jetzt habe ich einen 3 Seitigen Bogen vorliegen und da steht er gehöre automatisch zu dem Antrag dazu ...
Muß ich das ausfüllen , ich kanns ja garnicht da ich mich nicht um die finanziellen Sachen meiner Mitbewohnerin kümmere , was muß ich jetzt tun damit ich den Antrag stellen kann und nichts falsch mache ?
Sie war noch nie arbeitslos und bekam noch nie Geld von denen
Vielleicht hat mir jemand einen Rat ich danke euch!
Ich habe foldendes Wiederlegunsschreiben im Netz gefunden , wenn ich das zu dem Antrag dazu tue mußte das doch okay sein , meine kompletten Unterlagen haben die ja schon
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Name des Absenders Straße PLZ und Ort
Postvermerk Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom:
ARGE
Ansprechpartner Tel./Fax:
Straße E-Mail:
PLZ Ort Ort, 19. Juli 2008
Bestätigung
Zur Anlage des ALG II Antrages für Herrn Frau ……….. zur Widerlegung der Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des §9 SGB II
Antragsteller: ………………………..
Name, Vorname ………………………..
Arbeitsagentur Kd.-Nr ………………………..
Die mit o.g. Antragsteller in einer Wohnung lebenden aufgeführten Personen
Person: ………………………..
Person: ………………………..
bestätigen hiermit, nach § 9 (5) SGB II, dass sie mit dem Antragsteller/der Antragstellerin
- keine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne des § 122 S. 1 BSHG haben!
- keine gemeinsamen Konten führen oder gegenseitige Kontovollmachten haben!
- nicht aus einem gemeinsamen Topf wirtschaften!
- keinerlei finanzielle Hilfe oder sonstige Zuwendungen leisten!
Ich wohne in einer WG und habe das auch immer angegeben , bekam dann die hälfte der Miete ect .
Bei dem neuen Antrag ist ein Beiblatt dabei indem die Arge fordert das ich genaue Angaben über die Persohnen mache die hier noch wohnen , sprich Einkommen , sonstige Verhältnisse ...
Ich wohne mit einer Freundin zusammen aber wie gesagt jeder hat sein Zimmer , Miete und unkosten teilen wir ....ansonsten geht mich Ihr Geld nichts an und umgekehrt ....
Ich habe das das letzte mal schon bei der Arge so angegeben , aber jetzt habe ich einen 3 Seitigen Bogen vorliegen und da steht er gehöre automatisch zu dem Antrag dazu ...
Muß ich das ausfüllen , ich kanns ja garnicht da ich mich nicht um die finanziellen Sachen meiner Mitbewohnerin kümmere , was muß ich jetzt tun damit ich den Antrag stellen kann und nichts falsch mache ?
Sie war noch nie arbeitslos und bekam noch nie Geld von denen
Vielleicht hat mir jemand einen Rat ich danke euch!
Ich habe foldendes Wiederlegunsschreiben im Netz gefunden , wenn ich das zu dem Antrag dazu tue mußte das doch okay sein , meine kompletten Unterlagen haben die ja schon
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Name des Absenders Straße PLZ und Ort
Postvermerk Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom:
ARGE
Ansprechpartner Tel./Fax:
Straße E-Mail:
PLZ Ort Ort, 19. Juli 2008
Bestätigung
Zur Anlage des ALG II Antrages für Herrn Frau ……….. zur Widerlegung der Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des §9 SGB II
Antragsteller: ………………………..
Name, Vorname ………………………..
Arbeitsagentur Kd.-Nr ………………………..
Die mit o.g. Antragsteller in einer Wohnung lebenden aufgeführten Personen
Person: ………………………..
Person: ………………………..
bestätigen hiermit, nach § 9 (5) SGB II, dass sie mit dem Antragsteller/der Antragstellerin
- keine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne des § 122 S. 1 BSHG haben!
- keine gemeinsamen Konten führen oder gegenseitige Kontovollmachten haben!
- nicht aus einem gemeinsamen Topf wirtschaften!
- keinerlei finanzielle Hilfe oder sonstige Zuwendungen leisten!