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1 € Job und geforderte Bewerbungen pro Monat.

Verfasst: 19.07.2008 08:35
von alex1977
Ich habe einen neuen Eingliederungsvertrag unterschrieben.

Dort steht drin, dass ich vom 21.07.08 einen 1 € job bei XYZ machen soll.
Es steht aber diesmal nicht in dem EV von Bewerbungen die ich pro Monat machen soll.

Hat die Dame das nur vergessen, oder ist es so, dass Laut Gesetz ich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe wenn ich einen 1 € Job mache. Arbeitslosen Statistik.

Verfasst: 19.07.2008 10:19
von Ralf Hagelstein
Vermittlung in Arbeit geht immer vor Zwangsdienst.

Also, auch ohne konkrete Anzahl an Bewerbungen musst Du Dich weiter bewerben. Nur, wenn in der EGV keine Anzahl drinne steht, kann auch nicht
so einfach sanktioniert werden. :wink: