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Verfasst: 18.07.2008 17:01
von Sonnenblumen
Moin Moin

also mein Vater war selbstständig und musste das Geschäft leider beenden. Wenn er nun keinen neuen Job findet, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass er ALG2 beantragen muss. So nun zur mir: Ich bin 20 Jahre alt momentan Zivildienstleistender und habe vor nebenbei noch nen Nebenjob zu machen.
Ich wohne noch bei meinem alleinerziehenden Vater (geschieden). Nun wollte ich wissen wie das aussieht, beeinflusst mein Einkommen das ALG2 meines Vaters ? Wie ist das mit meinen Geldanlagen, darf ich da nur eine bestimmten Betrag haben oder nicht ? Ich könnte noch viele weitere Fragen stellen, aber ihr kennt die bestimmt schon alle.
Wäre nett wenn Ihr mir da so paar hilfreiche Antworten zu dem Thema geben könntet.

MfG

Verfasst: 23.07.2008 12:27
von Melinde
Hallo Sonnenblumen
Als u25 jähriger gehörtst Du zur Bedarfsgemeinschaft Deines Vaters, Einkommen wird nach Abzug des Freibetrags angerechnet.
Freibetrag für Vermögen sind 150€ pro Lebensjahr, ist es für die Altersvorsorge festgelegt und Du kommst nicht früher dran sind es nochmal 250€ pro Lebensjahr.
Wie das mit Bedarfsgemeinschaft, Einkommen usw. geregelt ist kannst Du im SGB II nachlesen, die Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II sagen wie die §§ umgesetzt werden. Zu verschiedenem ist auch die WDB recht hilfreich.
Gruss