Bewerbungskosten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Bewerbungskosten

Beitrag von maikstacker »

Hallo ich habe da mal eine Frage zu den Bewerbungskosten.
Ich müßte am 14.03.2008 eine Eingliederunsvereinbarung unterschreiben wo festgelegt wurde das ich 10 Bewerbungen montalich einreichen muß, jetzt die jährliche höstgrenze von 260€ erreicht soll ich jetzt alle weitern Bewerbungen au eigener Tasche zahlen?? Danke an alle.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Re: Bewerbungskosten

Beitrag von DjTermi »

maikstacker hat geschrieben:wo festgelegt wurde das ich 10 Bewerbungen montalich einreichen muß, jetzt die jährliche höstgrenze von 260€ erreicht soll ich jetzt alle weitern Bewerbungen au eigener Tasche zahlen?? Danke an alle.
Ja ...es gibt keine Ausnahmeregelung, dass man mehr an Bewerbungskosten erstattet bekommt als 260,00.-€

Bevor du die nächste EgV unterschreibst, solltest du diese Festlegung der Anzahl verhandeln. Bezüglich= Wie viel steht mir noch (Bewerbungskosten)zur Verfügung...
Also können sie nicht mehr von Dir verlangen, als sie bereit sind Dir finanziell zu gewähren bzw. in der EgV zuzusichern, da Bewerbungskosten nicht im Regelsatz enthalten sind ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Beitrag von maikstacker »

Unter 2. steht noch :
-mindestens 10 Bwerbungen pro Monat in den nähsten 6 Monaten
also am 14.03.2008 habe ich unterschrieben
soll das jetzt heißen das ich nur bis zum 14.10.2008 Bewerbungen einreichen muß??
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Da müsste doch irgend wie was stehen wie:
Die Bewerbungsbemühungen sind jeweils bis zum X. Tag eines Monats bei der Sachbearbeiter/in einzureichen.

oder nicht ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Beitrag von maikstacker »

Nein steht da nicht.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Dann musst Du wohl immer bis spät. zum 14 eines Monats die einreichen, anders kann ic mir das nicht vorstellen. Sonst noch mal mit dein SB reden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Beitrag von maikstacker »

Ja das mag ja auch alles sein aber da steht was von 6
Monaten drin, also müßte ich doch auch nur 6 Monate die Nachweise bringen oder?
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

10 Bewerbungen pro Monat 6 Montae lang...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten