Geld gestrichen/keine Fortzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Taysal
Beiträge: 20
Registriert: 10.04.2008 00:42

Geld gestrichen/keine Fortzahlung

Beitrag von Taysal »

Hallo!

Meine Mutter (schwer krank) lebt mit meinen Geschwistern (17 und 15) in einer Bedarfsgemeinschaft. Neben ALGII bezieht sie noch Witwenrente, Waisenrente und Kindergeld.

Vor einigen Wochen hatte sie einen Termin bei der Arge und konnte diesen wegen Krankheit nicht wahrnehmen. Daraufhin hat sie sich mit jemanden bei der Arge darüber unterhalten und der Mann (Fallmanager?) meinte, sie käme ja für den Arbeitsmarkt nicht mehr in Betracht und man müsse sehen, was zu machen sei.

Zwischenzeitlich kam ein Fortzahlungsantrag ins Haus, den meine Mutter nicht richtig kapierte, da er umfassender/komplizierter als der alte Antrag war und auch keine Ausfüllbeihilfe oder ähnliches beilag.

Den Antrag hat sie ausgefüllt und ein paar Felder offengelassen, da sie nicht wusste was dort eingetragen werden muss. Zuvor war das nie ein Problem, da hatte man kurz nachgefragt und die Sache eingetragen, sozusagen als Hilfestellung.

Diesmal kam der Antrag allerdings zurück mit dem Vermerk, es seien noch einige Kreuzchen zu machen, ob sich was verändert habe. Das ALGII sei auch erst mal eingestellt, da der Antrag falsch ausgefüllt. Also schnell alle "Nein"-Kästchen angekreuzt und den Antrag abgegeben - drei Tage nach dem Ersten.

Der Antrag kam wieder zurück, diesmal mit dem Vermerk, da wäre ja "Nein" bei Arbeitsfähigkeit angekreuzt. Hatte meine Mutter gemacht, weil sie keine Ahnung hatte, wie sich das bei ihr nun verhält. Aber scheinbar muss da "Ja" angekreuzt werden, bis die Sache beurteilt (?) ist.

Antrag erneut eingereicht, in der Hoffnung bald käme Geld, denn immerhin muss ja etwas gegessen werden und die Vermieterin ist auch schon sauer.

Stattdessen kam eine Einladung für meine Schwester (17) wegen beruflicher Zukunft. Sie denkt es ist wegen einer eventuellen Ausbildung, da in diesem Jahr mit der Schule fertig.

Stattdessen bekam sie einen 1-Euro-Job und musste eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Lehrstellen suchend würde sie nicht gemeldet, da sie erst einmal einen psychologischen Test machen sollte. Um dahin zu kommen braucht sie aber eine Fahrkarte, was ohne Geld nicht klappt. Ohne Lehrstellen suchend zu sein, gibt es weniger Kindergeld, so Auskunft Amt. Und selbst mit Karte könnte sie dann an dem Tag nicht arbeiten, bekommt aber gesagt sie müsse arbeiten, ansonsten kein ALGII. ALGII gibt es aber noch immer nicht denn ...

... Antrag ist wieder zurück gekommen, mit dem Vermerk, er könne erst bearbeitet werden, wenn eingereicht wäre bei wem und wie viel meine Mutter monatlich Strom zahlt. Die wechselte aus Spargründen nämlich den Anbieter und teilte das vor einiger Zeit der Arge mit, da diese bisher den Abschlag von ALGII einbehielten und direkt an den Anbieter überwiesen. Diese Vereinbarung wurde getroffen als meine Mutter ein Darlehen erhielt, um die Endabrechnung beim alten Stromanbieter begleichen zu können.

Also noch immer kein Geld, aber dafür der Vermerk, sie wäre seit dem Ersten nun auch nicht mehr krankenversichert, bis die Informationen zum Stromanbieter da seien. Dabei reichte meine Mutter mit dem Folgeantrag die Kontoauszüge der letzten Monate ein, auf denen verzeichnet ist was für ein Anbieter es ist und wie viel sie zahlt. Die Arge hat übrigens fleißig noch an den alten Stromanbieter gezahlt und die Meldung meiner Mutter bezüglich neuen Anbieter ignoriert. Die Zahlung wurde erst jetzt eingestellt, da auch ALGII eingestellt wurde. Dabei darf der alte Anbieter ja gar nix mehr erhalten.

Bis jetzt noch keine Antwort auf die neue Einreichung des Antrags. Stattdessen eine Einladung an meinen Bruder (15) wie sie meine Schwester erhalten hat. Auf den Hinweis er hätte noch mindestens zwei Jahre Schule vor sich kam die Antwort, alle Jugendlichen ab 15 werden aufs Arbeitsamt geladen. Käme er nicht, gäbe es kein ALGII. Gibt es derzeit ja eh nicht.


Stand:

Wegen nun Mietschuld großen Ärger mit der Vermieterin

Nix zu Essen im Kühlschrank

Keine Medikamente und kein Arztbesuch, da keine Krankenversicherung

Schwester statt Hilfe beim Start ins Arbeitsleben 1-Euro-Job im Wald mit Alkoholikern, soll sogar ihre Bewerbung für diesen Job nachreichen - ist klein und zierlich gebaut, kam heute verzweifelt von dieser Arbeit nach Hause; Arme zerkratzt und blaue Flecken

Bruder zwar Schulgänger, soll aber trotzdem zur Arge, hat aber keine Fahrkarte, da kein Geld

Mutter verzweifelt, da keinen Durchblick mehr und beim Callcenter wird sie nur als doof abgekanzelt


Ich bin leider auch ALGII-Empfänger, blicke da aber nun auch nicht mehr durch. Ist das alles richtig? Ich meine, wie kann man denn eine Familie mit kranken und minderjährigen Mitgliedern innerhalb von 3-4 Wochen so schnell durchs soziale Netz fallen lassen? Mir geht es langsam wie meiner Mutter, dass ich da auch nicht mehr durchblicke. Da ich ebenfalls bei der selben Arge bin habe ich allerdings den Eindruck, dass aktuell auf Teufel komm raus eingespart werden soll. :(
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Taysal
Bei einer solch schikanösen Vorgehensweise Deiner Mutter und den Geschwistern gegenüber ist der einzig gangbare Weg der zu einem Anwalt.
(Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen)
Vorher natürlich zu ARGE, Vorschuss fordern da akute Notlage besteht der möglicherweise noch ein Wohnungsverlust folgen könnte.

Nicht nur das dem Fortzahlungsantrag keine Ausfüllhilfe beilag die den Weg durch die neuen Formulare erleichtert, die Leistung hätte keinesfalls eingestellt werden dürfen weil auch unvollständige Anträge als gestellt gelten, Unterlagen werden dann halt nachgereicht die fehlen.
Im Kleingedruckten des Fortzahlungsantrag wird bezüglich unvollständiger Angaben lediglich darauf hingewiesen:
„Sollten Sie falsche bzw. unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht nur mit der Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen rechnen………“
Nix mit vollständigem Einstellen.

Deine Schwester muss sich umgehend ausbildungssuchend melden, die Eingliederungsvereinbarung ist sicher nicht vom Erziehungsberechtigten mit unterschrieben worden. Ist daher nicht gültig da die Schwester noch minderjährig ist.

Geht auf keinen Fall alleine zu ARGE, nehmt jemanden von ausserhalb der Familie mit, oft regeln sich Angelegenheiten auf erstaunliche Weise wenn ein unbeteiligter als Zeuge zugegen ist. Vielleicht gibt es eine Beratungsstellebei euch am Ort, anrufen.

Das was da mit euch veranstaltet wird ist ungeheuerlich.

Ich wünsche euch starke Nerven und alle Kraft der Welt
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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