Hallo die Abrechnung für Betriebskosten ist ins Haus geflattert (ohne Heizung und Warmwasser)!
Es ist natürlich eine Nachzahlung entstanden. Wird diese vom Amt übernommen?
Die monatliche Miete ist dadurch natürlich auch gestiegen.
Umlage Betriebskosten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
meine Betriebskostenabrechnung wurde auch kpl. übernommen.
Meine Vermieterin musste zwar nach 2 MONATIGER Bearbeitungszeit, in den ich/wir nichts von der Arge hörten, selber zur Arge hin und hat da mal kurz auf den Putz geklopft und schwupps war der Betrag innerhalb einer Woche auf ihrem Konto überwiesen.
Das dreiste war, ich hab die Kosten am 25. März eingereicht, im Schreiben der Arge stand dann "Ihr Antrag vom 19.MAI 2008 bla,bla,bla..... !!!!! das Schreiben war dann am 13.6. bei mir in der Post.
Ich war ja richtig froh, das meine Vermieterin, als stockkonservative Finanzbeamtin sich mit der Arge auseinandersetzen musste und sich über den rotzigen Umgangston seitens der Mitarbeiter in unserer Arge beschwerte. Der Ton wurde aber innerhalb kürzester Zeit anders
Also, Betriebskostennachzahlungen müssen übernommen werden. Sie gelten als tatsächliche Kosten für die Unterkunft!!!
Meine Vermieterin musste zwar nach 2 MONATIGER Bearbeitungszeit, in den ich/wir nichts von der Arge hörten, selber zur Arge hin und hat da mal kurz auf den Putz geklopft und schwupps war der Betrag innerhalb einer Woche auf ihrem Konto überwiesen.
Das dreiste war, ich hab die Kosten am 25. März eingereicht, im Schreiben der Arge stand dann "Ihr Antrag vom 19.MAI 2008 bla,bla,bla..... !!!!! das Schreiben war dann am 13.6. bei mir in der Post.
Ich war ja richtig froh, das meine Vermieterin, als stockkonservative Finanzbeamtin sich mit der Arge auseinandersetzen musste und sich über den rotzigen Umgangston seitens der Mitarbeiter in unserer Arge beschwerte. Der Ton wurde aber innerhalb kürzester Zeit anders
Also, Betriebskostennachzahlungen müssen übernommen werden. Sie gelten als tatsächliche Kosten für die Unterkunft!!!
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
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- Wohnort: 06130 Halle
Hallo, habe eine Betriebskostennachzahlung für 2008 in Höhe von 809 Euro erhalten. Das ist sehr hoch ist aber auf die Unwirtschaftlichkeit meines Sohnes, der voriges Jahr im Juni ausgezogen ist zurückzuführen.
Seitdem wohne ich alleine und die Miete wurde von der Arge bis Februar 2009 in voller Höhe übernommen.
Nun zu meinem Anliegen, da ich mir keinen Rat mehr weiß.
Habe gestern die Ablehnung der Betriebskostennachzahlung von der Arge erhalten.
Begründung: Grundsätzlich wird nur die Zahlung der angemessenen Kosten übernommen. Es erfolgt immer eine Prüfung der Angemessenheit Ihrer Grundmiete sowie Ihrer monatlichen Gesamtwarmmiete. Sollten dann die Höchstbeträge ausgeschöpft sein, kommt die Übernahme weiterer Nachzahlungen nicht in Betracht.
Weiterhin wurde ich in dem Schreiben der Arge auf Senkung der Betriebskosten hingewiesen, was für mich verständlich ist.
Was soll ich nun machen? Das Geld habe ich natürlich nicht. Weiß mir keinen Rat mehr. Bitte helfen! Danke
Seitdem wohne ich alleine und die Miete wurde von der Arge bis Februar 2009 in voller Höhe übernommen.
Nun zu meinem Anliegen, da ich mir keinen Rat mehr weiß.
Habe gestern die Ablehnung der Betriebskostennachzahlung von der Arge erhalten.
Begründung: Grundsätzlich wird nur die Zahlung der angemessenen Kosten übernommen. Es erfolgt immer eine Prüfung der Angemessenheit Ihrer Grundmiete sowie Ihrer monatlichen Gesamtwarmmiete. Sollten dann die Höchstbeträge ausgeschöpft sein, kommt die Übernahme weiterer Nachzahlungen nicht in Betracht.
Weiterhin wurde ich in dem Schreiben der Arge auf Senkung der Betriebskosten hingewiesen, was für mich verständlich ist.
Was soll ich nun machen? Das Geld habe ich natürlich nicht. Weiß mir keinen Rat mehr. Bitte helfen! Danke
Hallo connyhilfe
Lass dich nicht abwimmeln, Nachzahlung gehört zu den KdU und muss übernommen werden wenn die Wohnung als angemessen genehmigt wurde.
SGB II § 22 regelt ausdrücklich das in tatsächlicher Höhe zu übernehmen ist, Unwirtschaftlichkeit in Deinem Heizverhalten muss nachgewiesen werden.
Stell schriftlichen Antrag, warte Bescheid ab und dann Widerspruch usw.
Mach nicht den fatalen Fehler und argumentiere mit dem Verhalten des Sohnes. Egal wie die hohen Kosten entstanden, man schwärzt keinen anderen an.
Gruss
Lass dich nicht abwimmeln, Nachzahlung gehört zu den KdU und muss übernommen werden wenn die Wohnung als angemessen genehmigt wurde.
SGB II § 22 regelt ausdrücklich das in tatsächlicher Höhe zu übernehmen ist, Unwirtschaftlichkeit in Deinem Heizverhalten muss nachgewiesen werden.
Stell schriftlichen Antrag, warte Bescheid ab und dann Widerspruch usw.
Mach nicht den fatalen Fehler und argumentiere mit dem Verhalten des Sohnes. Egal wie die hohen Kosten entstanden, man schwärzt keinen anderen an.
Gruss
Zuletzt geändert von Melinde am 08.08.2009 14:35, insgesamt 1-mal geändert.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Muss das Amt mir das nachweisen? Wir haben nämlich auch gerade unsere Heizkosten/Betriebskostenabrechnung bekommen.Melinde hat geschrieben: SGB II § 22 regelt ausdrücklich das in tatsächlicher Höhe zu übernehmen ist, Unwirtschaftlichkeit in Deinem Heizverhalten muss nachgewisen werden.
500€ Heizkosten Nachzahlung. Betriebskosten minimal. Ich hab schon Panik. Wir haben uns nichts vorzuwerfen. Hier müssen alle zwischen 500 und 1000€ nachzahlen.