Umlage Betriebskosten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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ich_bin_neu_hier_28
Beiträge: 86
Registriert: 18.08.2006 12:55

Umlage Betriebskosten

Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

Hallo die Abrechnung für Betriebskosten ist ins Haus geflattert (ohne Heizung und Warmwasser)!

Es ist natürlich eine Nachzahlung entstanden. Wird diese vom Amt übernommen?

Die monatliche Miete ist dadurch natürlich auch gestiegen.
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hausnebenkosten/ Betriebskosten werden übernommen. Ich stelle da immer einen Formlosen Antrag. Diesmal waren es ca 7 euro aber es wurde übernommen....
LG
Silvia
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rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

meine Betriebskostenabrechnung wurde auch kpl. übernommen.
Meine Vermieterin musste zwar nach 2 MONATIGER Bearbeitungszeit, in den ich/wir nichts von der Arge hörten, selber zur Arge hin und hat da mal kurz auf den Putz geklopft und schwupps war der Betrag innerhalb einer Woche auf ihrem Konto überwiesen. :roll:
Das dreiste war, ich hab die Kosten am 25. März eingereicht, im Schreiben der Arge stand dann "Ihr Antrag vom 19.MAI 2008 bla,bla,bla..... !!!!! das Schreiben war dann am 13.6. bei mir in der Post.

Ich war ja richtig froh, das meine Vermieterin, als stockkonservative Finanzbeamtin sich mit der Arge auseinandersetzen musste und sich über den rotzigen Umgangston seitens der Mitarbeiter in unserer Arge beschwerte. Der Ton wurde aber innerhalb kürzester Zeit anders :lol:

Also, Betriebskostennachzahlungen müssen übernommen werden. Sie gelten als tatsächliche Kosten für die Unterkunft!!!
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
connyhilfe
Beiträge: 2
Registriert: 08.08.2009 01:43
Wohnort: 06130 Halle

Beitrag von connyhilfe »

Hallo, habe eine Betriebskostennachzahlung für 2008 in Höhe von 809 Euro erhalten. Das ist sehr hoch ist aber auf die Unwirtschaftlichkeit meines Sohnes, der voriges Jahr im Juni ausgezogen ist zurückzuführen.
Seitdem wohne ich alleine und die Miete wurde von der Arge bis Februar 2009 in voller Höhe übernommen.
Nun zu meinem Anliegen, da ich mir keinen Rat mehr weiß.
Habe gestern die Ablehnung der Betriebskostennachzahlung von der Arge erhalten.
Begründung: Grundsätzlich wird nur die Zahlung der angemessenen Kosten übernommen. Es erfolgt immer eine Prüfung der Angemessenheit Ihrer Grundmiete sowie Ihrer monatlichen Gesamtwarmmiete. Sollten dann die Höchstbeträge ausgeschöpft sein, kommt die Übernahme weiterer Nachzahlungen nicht in Betracht.
Weiterhin wurde ich in dem Schreiben der Arge auf Senkung der Betriebskosten hingewiesen, was für mich verständlich ist.
Was soll ich nun machen? Das Geld habe ich natürlich nicht. Weiß mir keinen Rat mehr. Bitte helfen! Danke
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo connyhilfe

Lass dich nicht abwimmeln, Nachzahlung gehört zu den KdU und muss übernommen werden wenn die Wohnung als angemessen genehmigt wurde.

SGB II § 22 regelt ausdrücklich das in tatsächlicher Höhe zu übernehmen ist, Unwirtschaftlichkeit in Deinem Heizverhalten muss nachgewiesen werden.

Stell schriftlichen Antrag, warte Bescheid ab und dann Widerspruch usw.

Mach nicht den fatalen Fehler und argumentiere mit dem Verhalten des Sohnes. Egal wie die hohen Kosten entstanden, man schwärzt keinen anderen an.

Gruss
Zuletzt geändert von Melinde am 08.08.2009 14:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ayumi
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Registriert: 02.07.2006 09:15
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Beitrag von ayumi »

Melinde hat geschrieben: SGB II § 22 regelt ausdrücklich das in tatsächlicher Höhe zu übernehmen ist, Unwirtschaftlichkeit in Deinem Heizverhalten muss nachgewisen werden.
Muss das Amt mir das nachweisen? Wir haben nämlich auch gerade unsere Heizkosten/Betriebskostenabrechnung bekommen.
500€ Heizkosten Nachzahlung. Betriebskosten minimal. Ich hab schon Panik. Wir haben uns nichts vorzuwerfen. Hier müssen alle zwischen 500 und 1000€ nachzahlen.
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