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Mann im Gefängniss und nun?

Verfasst: 14.07.2008 08:02
von Xenia-Liliana
Ich habe eine Mami in meinem Forum die ein riesen Problem hat..Sie hat mir erlaubt den Text zu kopieren..Es ist eine kleine Familie die auch Hartz4 bekommen und nun ziemlichen stress deswegen haben..
Als 1. habe sie meinen Männe aus der Bedarfsgemeinschaft raus genommen, da er zur zeit leider im offenen sitzt, sie aber normal für ihn weiter zahlen müßten. Da sie für ihn nicht mehr zahlen wollen haben sie auch seine miete gestrichen und sie mir vom lebensunterhalt abgezogen mir abe rnicht die 100% die mir dann zustehen würden sondern trotzdem weiter nur die 90%. so das ich am 1.7 nur 113€ für den ganzen monat bekommen hab. als ich denn er frau vom amt fragte wie ich damit auskommen soll da ich strom, versicherung und andere diverse sachen bezahlen muß, die jeder im monat zahlt. meinte die sie bekommen ja noch kindergeld und elterngeld.
dadrauf haben wir widerspruch eingelegt sind zu einem berater gegangen wo denn auch grad ein politiker der anwalt ist mit bei war an dem tag und haben geschaut was wir machen können. dadrauf haben die beimm obersten chef vom amt angerufen und em die sache erklärt. dadrauf hab ich einen neuen änderungsbescheid bekommen. wo ich nun die 100% endlich bekomm und die die komplette miete ieder zahlen, also müßte ich nächste woche geld auf dem konto wieder bekommen.
aber denn kamen noch 2 briefe vom amt, das ich mir nun eine neue wohung suchen soll da mein männe ja nicht da ist, er aber weiterhin hier gemeldet ist und er auch fast jeden tag wegen der kleinen raus kommt er am tage draußen ist zum arbeiten und am wochenende zu hause ist weil er ausgang hat.
und im 2 brief steht drin das ich zum jugendamt soll um unterhaltvorschuss zu beantragen. da werd ich morgen nun hingehen und mal schaun was ie mir erzählen, da ich kein unterhalt bekomm, was ich ja auch garnicht haben will, da er mit mir zusammen wohnt, wir verlobt sind und das ganze geld eh auf sein konto geht.
So das war jetzt die Kurzfassung davon gewesen. Dazwischen sind noch einige andere Sachen was ziemlich durcheinander geht und man denn garnicht mehr durch sieht. Könnte mich aber grad schon wieder aufregen.
Müssen sie weiter zahlen obwohl er im Gefängniss ist?Dürfen sie ihnen die Miete einfach so kürzen?Dürfen sie sie zum Umzug zwingen weil der Mann vorrübergehend nicht da wohnt?Er kommt ja wieder..
Das Amt will auch das sie zum Jugendamt geht um Unterhaltszuschuss zu beantragen..Aber das wills ie ja nciht da sie Verlobt sind und zusammen wohnen..

LG Janna

Verfasst: 14.07.2008 08:12
von maria1106
Hallo!
Rechtlich weis ich dazu nichts aber ich kann dir sagen wie das bei einer Bekannten von mir war!
Das war so:
Zwei Erwachsene, ein Kind ( unter 1 Jahr) Bedarfsgemeinschaft . Der Vater musste für 3 Monate ins Gefängnis. Die Mutter bekam in dieser Zeit die Miete weiter gezahlt, aber der Regelsatz für den Mann fiel weg. da er ja 3 Monate ( komplett) weg war. Der Mutter wurde gesagt wäre er länger weg müsse sie sich eine kleinere , günstigere Wohnung suchen!!! Unterhaltsvorschuss musste sie nicht beantragen!
LG
Silvia

Verfasst: 14.07.2008 09:19
von DjTermi
Hallo,
Das AlG II wird während des Haftaufenthaltes üblicherweise eingestellt.

Allerdings gibt es auch ein Urteil darüber, dass das ALG II auch während einer Haftstrafe weitergezahlt werden soll. Hier

Verfasst: 14.07.2008 10:20
von Melinde
So ein Urteil ist immer eine Einzelfallentscheidung,ann man sich nicht drauf verlassen das es übernommen wird.

Hallo Janna
Wenn der Mann länger als 6 Monate weg ist dann fällt er aus dem Leistungsanspruch raus.
Ist alles vergleichbar bei Aufenthalt in einer stationären Einrichtung. Randziffer 7.37
Unterhaltsvorschuß muss sie beantragen da z.Z. kein Unterhalt gezahlt wird und Alg2 eine nachrangige Leistung ist.
Aufforderung zum Umzug wird sie nachkommen müssen da die Wohnung jetzt als unangemessen gilt, Antrag auf Übernahme der damit verbundenen Kosten nicht vergessen.
Gruss

Für die Zeit wenn er wieder draussen ist vorher überlegen wie man vorgeht.
Bleibt er bei ihr gemeldet und wird er nach Entlassung dort wieder einziehen wird die Wohnung sicher auf Dauer zu klein, ein Umzug in eine größere wird als privat veranlasst nicht unterstützt > Umzugskosten usw. selber tragen, nur Kosten in bisheriger Höhe werden übernommen.
Zieht er in eine eigene Wohnung sind die Chancen bei einem späteren Zusammenzug (kosten)günstiger für die Familie.

Verfasst: 14.07.2008 17:34
von DjTermi
So ein Urteil ist immer eine Einzelfallentscheidung,ann man sich nicht drauf verlassen das es übernommen wird.
Daher meine Worte SOLL nicht MUSS :D