Jugendlicher alg2?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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ruul
Beiträge: 2
Registriert: 14.07.2008 05:21

Jugendlicher alg2?

Beitrag von ruul »

Hallo...
...hätte eine Frage folgender Sachverhalt bin 20 Jahre alt war vorher bei der bundeswehr habe keine ausbildung. Dann habe ich kurz für eine Leihfirma gearbeitet. Jetz habe ich aber seit längerem kein Fahrzeug mehr wohne bei meinem Vater welcher selber nicht viel Verdient (900€) und finde bei uns im kleinen Dorf keinen Job ohne Fahrzeug die Leiharbeitsfirmen sagen zu mir ohne Auto habe ich keine chance bin bei allen gemeldet falls sie was finden..aber wird wohl nicht passieren. Alg 1 bekomme ich laut arbeitsamt nicht da ich noch nicht 1 Jahr durgehen bei einer Tätigkeit war..Welche rechte habe ich den auf Alg 2 oder ähnliches? bzw wenn ich mir in einem andern größern ort eine kleine wohnung suche zwecks arbeit dort bekomme ich da vom arbeitsamt untersützung. Der Spruch vom a-amt nein sie bekommen nicht jedes mal aber irgendwie muss ich ja wieder auf einen grünen zweig kommen?
Ach ja busverbindugen sind bei uns schlecht und schichtarbeit fällt auch weg habt ihr rat?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo ruul
Anspruch auf Alg2 kannst Du mit einem der Rechner mal in ungefähr prüfen.
Als u 25 jähriger wird es mit eigener Wohnung nix werden, Du unterliegst der "Stallpflicht" und bildest mit dem Vater eine Bedarfsgemeinschaft.
Gesetzliche Regelung kannst Du im SGB II nachlesen.
Der Alg2 Antrag umfasst dann euch beide, dem Alleinvertretungsanspruch des auf dem Antrag unter 1. genannten kann man nach SGB II § 38 widersprechen.
Antrag stellen, möglicherweise besteht ergänzender Anspruch.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ruul
Beiträge: 2
Registriert: 14.07.2008 05:21

Beitrag von ruul »

also zu deutsch ich geh vor die hunde und bekomme keine hilfe?
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