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Urlaubsanpruch und Arbeitskleidung als ein Euro Jobber ?

Verfasst: 13.07.2008 18:09
von Jens40
Hallo Ihr,

habe ich als ein Euro Jobber einen Anspruch auf Urlaub ?
Und wie schaut es mit Arbeitskleidung aus ?

Bei der Arge bekomme ich leider keine Auskunft.

Schöne Grüße

Jens

Re: Urlaubsanpruch und Arbeitskleidung als ein Euro Jobber ?

Verfasst: 13.07.2008 19:25
von DjTermi
Jens40 hat geschrieben: Bei der Arge bekomme ich leider keine Auskunft.
Das glaube ich zwar nicht, aber nun...

2 Tage Urlaub pro Monat stehen Dir als Ein-Euro-Jobber zu..
§ 16 SGB II regelt dies ...
(3) 1 Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden.
2 Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Arbeitskleidung muss der Betrieb Dir geben, ansonsten mit dem SB reden.

Verfasst: 13.07.2008 20:18
von Jens40
Ja bekam keine Auskunft bzw. nur die das die entsprechende Beraterin für drei wochen in der Karibik im Urlaub ist.(welch eins Sarkasmus).

Morgen sollte sie ja wieder da sein, warte aber lieber noch einen Tag.. Nicht am ersten Tag nach dem Urlaub.

Arbeitskleidung muss ich bei der Arge beantragen, sagte man mir im Altenheim, wo ich meinen Job mache.

Kenne mich in dieser Materie noch nicht so aus da ich erst seit 3 Monaten Hartz4 Empfänger bin, früher Hausmann.

Danke euch auf jeden Fall für die Hilfe.

Schöne Grüße Jens

Verfasst: 13.07.2008 20:56
von buxi
Hallo Jens, Dein 1€ Job muß doch auch einen Träger haben, der Dich ins Altenheim vermittelt hat. Dort hat man normalerweise auch einen persönlichen Ansprechpartner, frag dort mal nach, wie das mit Arbeitskleidung geregelt ist. Du mußt sie jedenfalls nicht bezahlen, das steht fest. Hast Du Dich auch um die Fahrtkosten gekümmert, falls welche entstehen? Die muß auch der Träger des 1€ Jobs entrichten, die Höhe variiert allerdings. Bei mir in Ba-WÜ waren es 55 € pro Monat.
Gruß buxi

Verfasst: 13.07.2008 21:38
von Jens40
Danke Fahrtkosten ist gut...

Es stand auf dem Brief von der Arge: Fahrtkosten werden übernommen.

Jetzt fahre ich jeden Tag mit dem Fahrrad zum Job ca. 4 km einfach und bekomme vom Altenheim die kosten nicht übernommen. Die Antwort auf die Frage nach den Fahrtkosten:

Nur wenn sie mit dem eigenen Auto, oder Bus fahren bekommen sie etwas gegen Nachweis.

Hier auf dem Lande gibt es keinen Bus mit dem ich fahren könnte.

Auto habe ich keines...

Wenn sie mit dem Fahrad fahren ist das ihre sache.

Habe in den letzten tagen hier soviel gelernt, danke.

Werde dann morgen meine Beteuerin mal kontakten. Hoffe da kommt was dabei raus. Wenn nicht lass ich mich weiter krankschreiben, bin ja mit bestätigung der Arge chronisch krank.

Danke Jens

Verfasst: 13.07.2008 21:52
von buxi
Hallo nochmal, ich habe die Fahrtkosten ohne jegliche Nachweise als Pauschale bekommen. Wir haben inzwischen ein Gleichstellungsgesetz!
Jens, laß Dich nicht so einfach kalt stellen.
Aus Erfahrung weiß ich, die Arge probiert es im ersten Durchgang immer wieder ...... die Leute, die sich auf die Hinterfüße stellen haben eine echte Chance.
Gruß buxi

Verfasst: 13.07.2008 21:58
von Jens40
Ja das werde ich auch machen, brauch(te) erstmal etwas einarbeitungszeit.

Lasse mir doch nicht alles gefallen. Nach 40 Jahren leider Harzt4, danke ex frau, da lasse ich mich doch nicht von der Arge kaputtmachen.

Warten wir es ab


Schöne Grüße

Jens

Verfasst: 14.07.2008 10:49
von rme
Fahrtkosten gab es bei mir damals nur nach Vorlage der entstandenen Kosten, aber als Fahrradfahrer, genauso wie bei Fussgängern, gibt es keine Fahrtkosten erstattet.

Schreibt das Altenheim bestimmte Arbeitskleidung vor, muss das Heim die Arbeitskleidung für dich stellen. Es sei denn, du kannst dein Dienst in Zivilkleidung erledigen, wie es z.B. auch in kaufmännischen Bereichen der Fall ist, da gibt es auch keine Arbeitskleidung vom AG.

Verfasst: 14.07.2008 11:02
von Melinde
Hallo Jens40
Hast Du denn mal daran gedacht diesen EEJ auf Zulässigkeit zu überprüfen?
In einem Altenheim, wie auch in vergleichbaren Häusern wären zusätzlich lediglich solche Tätigkeiten die der Kunde Bewohner nicht im Heimvertrag stehen hat und dafür zahlt.
Z.B. zusätzlich könnte das Vorlesen aus der Zeitung oder anderem sein.
Keinesfalls pflegerische und versorgende Tätigkeiten. Selbst das wegräumen von Wäsche oder Müll erleichtert den Stellenabbau in solchen Häusern. Anreichen von Mahlzeiten sowie Medikamentengabe wäre unverantwortlich weil lebensgefährlich. Du alleine haftest dann wenn Du sowas machst.
Gruss

Verfasst: 14.07.2008 11:21
von Jens40
Hallo Melinde,

die Tätigkeiten die ich mache sind z.b.: Rasenmähen, Hecke schneiden, Abfall entsorgen also allgemeine Hausmeistertätigkeiten.

Mit der Pflege habe ich nichts zu tun.

Allerdings hat mir der Amtsarzt vor kurzem bescheinigt das ich auf Grund meiner Krankheit keine Maschinen bedienen darf und keine schwereren Tätigkeiten ausüben darf.

Da passt ja Stundenlanges Rasenmähen bestens.

Schöne Grüße

Jens

Verfasst: 14.07.2008 11:33
von Melinde
Hallo Jens40
Na wunderbar, da spart das Heim den Hausmeisterposten.
Dieser EEJ ist rechtswidrig, sei Dir dessen bewusst und wehre Dich dagegen. Unterstützung findest Du z.B. bei einer Beratungsstelle oder der einzigen Partei die Deine Interessen vertritt. (welche das ist sag´ ich hier nicht) denn Regeln - Keine Politische Diskussionen :wink:
Gruss