Halli Hallo Ihr Lieben.
Warscheinlich habt Ihr diese frage auch schon Tausendmal gehört aber trotzdem finde Ich keine Antwort darauf.
Eine bekannte von mir wird eventuell ezwas erben aber Sie sieht es nicht ein das bei der Arge anzugeben.
Die Zahlung und alles soll dann über ein anderes Konto laufen,so das die Arge es auch nicht anhand der Kontoauszüge sehen kann.
Nun bin Ich aber der Meinung das die Versicherung die das Erbe aufgrund des Erscheines zahlt,dieses doch auch Irgendwo melden muß.
Bei den Steuern oder Nachlass gericht oder so.
Ich bin der meinung das die Arge ja auch in solche sachen wie Nachlassgericht Steuerkasse und so doch auch freien Einblick hat oder?und somit doch auch in irgendeiner form von dem erbe erfahren kann und auch sicher irgendwie erfahren wird oder habe Ich da jetzt einfach nur zuviel Phantasie?
bitte Helft mir
Vielen lieben Dank im vorraus
Erbe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Unterlässt der Empfänger von ALG II die Anzeige der Erbschaft, begeht er nach § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 63 Abs. 2 SGB II mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden kann. Außerdem macht er sich unter Umständen nach § 263 StGB wegen Betrugs strafbar. Bei nicht angezeigter Erbschaft dürfte aber in der Regel von einer Strafverfolgung abgesehen werden, da vielen Empfängern die Problematik schlicht nicht nachvollziehbar ist. Außerdem handelt es sich unter Umständen um sog. „sozialwidriges Verhalten“, welches Ersatzansprüche nach § 34 SGB II begründen kann (vgl. OVG Hamburg vom 11.7.1996, Bs IV 11 / 96; VGH München 26.05.2003, 12 B 99 2576).
Nur mal so... nun weiss ja was Du deiner Freundin sagen kannst, oder ?
Und die bekommen es raus, sage nur Steuern...
Nur mal so... nun weiss ja was Du deiner Freundin sagen kannst, oder ?
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Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
