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Umzug

Verfasst: 10.07.2008 09:04
von sajidah
Hallo
Ich wohne in RLP möchte aber jetzt gerne ins Saarland ziehen nach Saarbrücken
Mein Mann arbeitet hier auf 200€ basis...
Ich bin noch im Erziehungsurlaub mein Sohn wird im September 2 Jahre alt!
Mein Mann hat dort noch keine Arbeit gefunden...
Ich möchte bzw. wir möchten hauptsächlich aus Religiösen gründen hier weg ich bin Deutsch Konvertierte Muslima und trage das Kopftuch...
Es ist sehr schwer in dieser Stadt... ich bin die einzigste...
Es gibt auch nicht so viele einkaufsmöglichkeiten wegen Lebensmittel (halal...)
Es gibt keine Moschee, und ich möchte ehrlich gesagt meinen Sohn lieber in eine muslimische tagesstätte tun als in einen ev. oder kath. oder städtischen kindergarten...
Außerdem denke ich das ich dort größere möglichkeiten hätte eine ausbildung zu finden! Da es dort viele frauen mit Kopftuch gibt und auch viele arabische Leute da geschäfte etc. haben...
Ich hoffe ihr könnt mir sagen was ich jetzt tun soll, soll ich erst ne wohnung dort suchen, oder wie?? Ich habe eben mit der ARGE telefoniert die meinten ich muss einen Antrag (kriegt man den auch im net?) ausfüllen und kriege dann ein ja oder ein nein?....

Wie wäre das mit der Miete
Wieviel qm dürfen eine familie Also Mann Frau und ein Kind haben?
Wie viel Kalt?
Wieviel Warm?

Liebe Grüße
Eure Sajidah!

Verfasst: 10.07.2008 09:36
von Melinde
Hallo sajidah
Schau mal in dieses Infoblatt da findest Du was zu Miete/Umzug in Saarbrücken. Und hier neuere Infos. Ganz unten auf der Seite gibt es eine excel-Datei mit den Werten ab 1.7.2008
Such Dir eine angemessene Wohnung, leg´ den noch nicht unterschriebenen Mietvertrag der dann dort zuständigen ARGE vor zur Genehmigung. Vorher lass Dir noch eine Umzugsgenehmigung Deiner derzeitigen ARGE geben.
Gruss und Viel Erfolg

Verfasst: 10.07.2008 09:50
von sajidah
Super danke für deiine tolle (schnelle )hilfe!
Also das unten auf der seite kann ich nicht speichern?
:shock:
mein Pc hat nicht das benötigte programm zum öffnen? :?
Mist!
Wie ist das mit der Kaution...
Ich meine die Kaution die ich für diese Wohnung bezahlt habe in der ich jetzt wohne
Die Arge hat das darlehnensweise bez. dh. sie hat den GEsamtbetrag an den Vermieter bezahlt und mit das monatlich vom arbeitsgeld abgezogen? müsste ich dann die volle kaution ausbezahlt bekommen?
Kannst du das vielleicht mit word hier reinstellen damit ich das auf dem pc speichern kann das wo ich nicht downloaden kann, das wäre sehr nett!
Und diese preistabelle für saarbrücken das wäre in unseren fall 70qm... aber der preis pro qm... ist das kaltmiete oder warm?

:D

Verfasst: 10.07.2008 10:04
von sajidah
diesen antrag den ich für die "genehmigung" zum umzug brauche krieg ich das auch online?

Verfasst: 10.07.2008 10:13
von DjTermi
Hier bekommst das Programm das Du sicherlich für die Zukunft öfter noch brauchen wirst
sajidah hat geschrieben:diesen antrag den ich für die "genehmigung" zum umzug brauche krieg ich das auch online?
Formloser Antrag reicht da aus..

Verfasst: 10.07.2008 10:18
von sajidah
Ahja...
Soll ich da was wegen meiner religion reinschreiben oder lieber nicht?
was schreibt man denn überhaupt in soo nen antrag?

Verfasst: 10.07.2008 10:19
von DjTermi
Stehst Du nicht zu deiner Religion :shock:
Da schreibt man das rein was Du beantragen möchtest, genau das was Du hier auch schon rein geschrieben hast.

Verfasst: 10.07.2008 10:43
von sajidah
ok mach ich dann
Doch ich stehe zu meiner religion...aber die ämter sind schon komisch...

Verfasst: 10.07.2008 10:50
von DjTermi
Wie man in den Wald rein ruft, so schallt´s hinaus... :)

Viel Erfolg...

Verfasst: 10.07.2008 10:53
von Melinde
Hallo sajidah
Ist zwar alles irgenwie verrutscht mit den Zahlen aber ich hoffe Du kannst Dir das auseinanderwursteln:
Neue Angemessenheitsgrenzen (in €) für die KdU im Regionalverband
Saarbrücken ab 01.07.2008
Region I: Großrosseln,Völklingen,Friedrichsthal,Püttlingen,Sulzbach,Quierschied,Heusweiler,Kleinblittersdorf
Region II: Saarbrücken,Riegelsberg
Personen: 1 2 3 4 5 6
Region I: 220 255 300 355 395 440
Region II: 225 265 325 375 430 460
Für jede weitere Person erhöht sich die Angemessenheitsgrenze um 45 €

Alleinerziehende/WG mit 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 Kindern
Region I: 270 335 385 430
Region II: 285 355 405 455
Für jedes weitere Kind erhöht sich die Angemessenheitsgrenze um 45 €

Gruss

Verfasst: 10.07.2008 11:07
von DjTermi
Oder halt so sieht das Richtig aus *fg


Bild

Verfasst: 10.07.2008 11:37
von Melinde
Hallo Termi
Wie haste denn das hingekriegt? Super. Und ich wurstel mir einen ab.
Verrat mir mal wie man PDF-Dateien oder jpeg-Bilder hier in Beiträge reinbasteln kann.
Bitte.
Danke.
Und einen schönen Tag noch.
Liebe Grüsse

Verfasst: 10.07.2008 11:56
von DjTermi
Hallo Melinde,
das geht so nicht.
Ich habe das Kopiert und als JPG umgewandelt, dann auf meine HP Hochgeladen und hier eingefügt :D

LG

Verfasst: 10.07.2008 12:52
von Melinde
Na wenn das so ist, HP zum zwischenlagern hab ich nicht, aber bei der ganzen Probiererei habe ich eine Testversion gefunden > 10 Tage ein neues Spielzeug. :D :lol: :D

Verfasst: 10.07.2008 12:53
von DjTermi
ich kann Dir das gerne mal machen, dann kannst das auch. Ich wede Dir mal eine Beschreibung machen und per PN schicken.

Verfasst: 11.07.2008 08:24
von sajidah
Ich habe gerade was von einem
Wohnberectigungsschein
gehört...?
Was ist das, und würde mir das was nützen?

Verfasst: 11.07.2008 09:35
von Melinde
Hallo sajidah
Informationen zum Wohnberechtigungsschein
Gruss

Verfasst: 11.07.2008 16:06
von sajidah
:oops:
versteh trotzdem nicht wozu das gut sein soll