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Selbstständig - Hartz4 - Pfändung

Verfasst: 07.07.2008 11:43
von SuH4
Hallo,

ich bin neu in diesem Forum, mein Nutzername SuH4 bedeutet nichts weiter als "Selbstständig und Hartz4".

2006 eröffnete ich zusammen mit einem "Kollegen" ein Ladengeschäft + Onlineshop für Szenekleidung, mit angeschlossenem Tattoo- und Piercingstudio. Die Finanzierung des Unternehmens bestritt ich zu 99% allein aus meinem Dispokredit und einem anderen Kredit. Leider stellte sich recht schnell heraus, das mein Kollege sehr unzuverlässig, unehrlich und betrügerisch war, so das ich ihn alsbald rauswarf und das Geschäft als reines Textilgeschäft weiter betrieb. Anfangs bekam ich den Gründungszuschuss von Arbeitsamt, als der nach 15 Monaten dann wegfiel, schloss ich den Laden ein halbes Jahr später und betreibe seit dem nur noch meinen Onlineshop weiter. Da leider die Einnahmen aufgrund der hohen Kosten der Selbstständigkeit nach 15 Monaten Gründungszuschuss immernoch nicht ausreichten, beantragte ich ALG2, obwohl mir dies sehr peinlich war, aber mir blieb nichts anderes übrig. ALG wurde auch in voller Höhe bewilligt, ich reichte monatlich fein meine betriebswirtschaftlichen Auswertungen und alles andere ein was die da so haben wollten. Trotzdem bekam ich ständig riesen Stapel zum ausfüllen zugeschickt und immer wieder wollten die Dokumente haben, die ich bereits eingereicht hatte, leider weiß beim Jobcenter die eine Hand nicht, was die Andere macht.

Ich muß dazu sagen, das ich mehr als bemüht bin, meine Firma besser zum laufen zu bringen, selbst jetzt wo ich nur noch den Onlineshop betreibe, arbeite ich meist 12-16 Stunden am Tag, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Im April diesen Jahres kam der Hammer, ich soll nun knapp 1000€ zurückzahlen, weil ich für einen gewissen Zeitraum angeblich zu unrecht Leistungen bezogen hatte. Dagegen legte ich Einspruch ein, der aber abgewiesen wurde, allerdings sollte diese Forderung neu geprüft werden. Ich reichte also weiterhin alle geforderten Dokumente ein, darunter von meinem Steuerberater erstellte und gestempelte Unterlagen in denen eindeutig zu sehen ist, das da keine Gewinne bzw. Privatentnahmen vorliegen. Irgendwann kam ein Schreiben, das die Forderung auf 640€ gesenkt wurde, wobei da auch noch einmal anhand bestimmter Unterlagen geprüft werden sollte, ob ich den Betrag zu zahlen hätte. Abgabetermin für diese Unterlagen ist der 31.07.2008, es ist also noch Zeit und da ich bei Dauerfristverlängerung die Ergebnisse vom Steuerberater eh erst über 1 Monat später bekomme, kann ich jetzt auch erst damit anfangen, die geforderten Unterlagen auszufüllen.

So und nun zu meinem Hauptproblem, gestern bekam ich einen Vollstreckungsbescheid vom Hauptzollamt -Vollstreckungsstelle- über die knapp 1000€ aus der ersten Forderung. Nun bin ich völlig verzweifelt und weiß nicht, wie ich da gegen vorgehen kann, das Geld habe ich logischerweise nicht und auch nie zur freien Verfügung gehabt. Ich habe mal gehört, das ALG2 Empfänger garnicht pfändbar sind, besteht da vieleicht noch 1 Chance??? Einen Anwalt kann ich mir auf keinen Fall leisten.

Der Staat hat ein gesetzliches Widerrufsrecht erstellt, das es dem Kunden praktisch ermöglicht, Klamotten mal eben für einen Abend auszuleihen und dann zurückzuschicken und das ist mein Hauptproblem, es kommen zwar genug Bestellungen rein, aber ein beachtlicher Teil der Pakete kommt zurück und das Geld muß ich zurückzahlen.

Ich fordere hier ausdrücklich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes, hoffe nur auf einige Tips, welche Wege mir gegen das Jobcenter vielleicht noch offen sind.

Verfasst: 07.07.2008 16:44
von Melinde
Hallo Suh4
Wende Dich umgehend an den Rechtspfleger beim zuständigen Gericht für Deine Region. Die sind sehr nett und helfen weiter. Sagen Dir alles nötige wie Du weiter vorgehen musst. Dort auch wegen Beratungshilfeschein für einen Anwalt fragen falls der nötig wird.
Pfändungsschutz dann mal angehen.
Gruss

Verfasst: 07.07.2008 21:48
von SuH4
Dankeschön, das werd ich morgen gleich mal tun :-).