Hartz 4 und schwanger.... was steht mir überhaupt zu???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Biene1818
Beiträge: 1
Registriert: 05.07.2008 13:35

Hartz 4 und schwanger.... was steht mir überhaupt zu???

Beitrag von Biene1818 »

Hallo, habe da mal eine frage an euch wegen Hartz 4 und Schwangerschaft.... ich beziehe Hartz 4 weil ich momentan mein Abi über Fernlehrgang mache und habe eine kleine Einraumwohnung und nun schwanger, habe gelesen das man eine größere Wohnung erst ab dem 8 Monat bekommt Frage stimmt das weil weiß nicht wie das gehen soll mit Kind und Einraumwohnung und habe ehrlich gesagt null Ahnung was ich alles beantragen muss oder besser gesagt kann...

würde mich über Antwort freuen

Mit freundlichen Grüßen Biene
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Biene1818
Ab welchem Alter ARGE & Co einen Menschen als Wesen mit Wohnflächenbedarf ansehen ist in den Landkreisen und Gemeinden unterschiedlich geregelt. In einer 1 Raum Wohnung wird es auf jeden Fall (von den ersten Lebenswochen vielleicht mal abgesehen) zu eng als das ein Kind unter entwicklungsfördernden Bedingungen aufwachsen kann. Antrag auf eine angemessen große Wohnung stellen. Ab der 12. SSW Mehrbedarf wegen Schwangerschaft, dann noch Umstandskleidung, Erstausstattung für das Kind (nicht nur Kleidung, es hat ja auch keinerlei Möbel und so, will auch nicht im Bollerwagen durch die Gegend gekarrt werden oder wie Dagobert Duck in der Kommodenschublade schlafen)
Anträge stellen, manches wird zeitversetzt kurz vor der Entbindung bearbeitet. Was von der Stiftung für Mutter und Kind (oder anderen caritativen Stellen) auf entsprechenden Antrag noch kommen kann wird nicht dazugezählt , das gibt es extra.
Tausch Dich mit anderen aus wie und was die so alles regeln konnten und nutze deren Erfahrung vor Ort.
Gruss und Alles Gute
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
L.E
Beiträge: 9
Registriert: 05.08.2007 19:12
Wohnort: Sachsen

Beitrag von L.E »

Hallo,

ich habe in meiner Schwangerschaft ergänzendes Hartz4 bezogen.

Ich war damals bei ProFamilia, die helfen einen da sehr. Aber man muss glaube bis zur 20. SSW einen Antrag für die finanzielle stellen. Auch sonst, bei Behöredenfragen konnten die helfen.

LG
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