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eingliederungsvereinbarung

Verfasst: 04.07.2008 17:40
von 56er
sollte heute eine eingliederungsvereinbarung unterschreiben, die mir die wunderbare möglichkeit eines 1 eurojobs sowie wohl eine schulung für was auch immer die xte, wöchentlich 38,5 stunden beschert. desweiteren muss ich mtl. 10 bewerbungen schreiben. ich bin 56 jahre alt und hab mal nachgefragt, wie es denn mit beruflichen eingliederungshilfen, die ja vorrangig sind, aussieht. ich bin gelernter verwaltungsangestellter. das lohnt sich in ihrem alter nicht mehr wurde mir gesagt. ich wies die dame darauf hin, wie es denn mit dem gleichheitsgrundsatz "alle menschen sind vor dem gesetz gleich", hin. sie reagierte nicht drauf . ich wurde etwas sauer und tat dieses auch kund. ein vernünftiges gespräch war nunmehr nicht möglich. sie bestand auf meine unterschrift und ich lehnte sie ab mit der begründung, daß ich eher verhungere, als das ich so eine unterbezahlte zwangsarbeit annehme. sie drohte mir sanktionen usw. an. ich muß dazu sagen, daß ich auch nicht mehr voll einsetzbar bin (bandscheibe und herz op letztes jahr) jetzt wirds wohl lustig.

Verfasst: 04.07.2008 18:41
von maria1106
Hallo 56er!
ja jetzt wird sie dich erstmal sanktionieren!
Denn diese Eingliederungsvereinbahrungen sind eigentlich einseitige Verträge. Und das schönste daran ist unterschreibst du sie nicht gibts Sanktionen. Also ein Zwangsvertrag... :?

Aber was du nun dagegen tun kannst können dir bestimmt die Profis hier sagen !

LG und viel Glück
Silvia

Verfasst: 04.07.2008 18:53
von 56er
sieh hier, hab ich gerade gefunden


Edit Flunk : Belassen wir es beim Link :D

http://www.labournet.de/diskussion/arbe ... edver.html
Andere Webseitenbetreiber sehen es nämlich nicht immer gerne wenn man Ihre Texte 1 zu 1 übernimmt. Manche lassen sogar kostenpflichtige Abmahnungen schicken

Verfasst: 04.07.2008 19:03
von Ladyguenes
...mit 56 jahren 10 bewerbungen / monat schreiben = so eine unverschämtheit hab ich noch nie gehört. mich wundert gar nix mehr :twisted: gruß ladyguenes

Verfasst: 04.07.2008 22:04
von 56er
Hab ganz vergessen zu sagen, daß ich noch krankgeschrieben bin und auch noch keinen bewilligungsbescheid fürs nächste halbe jahr geschweige denn geld bekommen habe,

Verfasst: 04.07.2008 22:06
von 56er

Verfasst: 08.07.2008 12:29
von 56er
Wie ich oben schon schrieb habe ich die mir vorgelegte Eingliederungsvereinbarung am 4.7.2008 nicht unterschrieben.

Heute kam ein Brief von der ARGE, in dem man mir mitteilte, daß meine Regelleistungen ab dem 1.8.2008 um 30 % gekürzt werden über einen Zeitraum von 3 Monaten.

Kann ich gegen diesen Bescheid jetzt Widerspruch einlegen. Hab gehört das geht nur, wenn die Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt geschickt wird.

Verfasst: 08.07.2008 12:49
von DjTermi
Nein, auf jeden Fall gegen den Bscheid rechtzeitig Widerspruch einlegen - schriftlich und möglichst mit Zugangsnachweis.

Verfasst: 08.07.2008 15:20
von Ralf Hagelstein
56er hat geschrieben:Kann ich gegen diesen Bescheid jetzt Widerspruch einlegen. Hab gehört das geht nur, wenn die Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt geschickt wird.
Du kannst gegen den Kürzungsbescheid Widerspruch einlegen.
Gegen eine Eingliederungsvereinbarung kann man keinen Widerspruch einlegen, die unterschreibt man oder eben auch nicht.

Erlässt dagegen die Arbeitslosenverwaltung einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt, kann auch dieser mit Widerspruch und Klage angefochten werden.
Ausserdem ist es der Armutsverwaltung dann nahezu unmöglich einem eine Kürzung reinzudrücken. Der Gesetzgeber hat diese Lücke aber erkannt und wird diese zum 01.01.2009 u.A. auch schließen.