Meine Tochter ist im letzen Jahr aus unserer BG und auch dem Wohnort ausgezogen.
Ihre Entscheidung fällte sie auf Grund der Aussage einer Mitarbeiterin der zusändigen ARGE, dass Sie hier mit ihrer Qualifikation keine Chance hätte einen Job zu bekommen.
Sie hat sich dann bei der Arge abgemeldet und ist 450 km weit weg gezogen wo sie innerhalb 14 Tagen einen Arbeitsplatz hatte.
Nun zum Thema. Da die Arge die Umzugskosten nicht übernommen hat, da sie ja von sich aus umgezogen ist haben wir bei einem Kumpel ein Darlehen aufgenommen. Dieses wurde für den Umzug und Einrichtung ihrer Wohnung genutzt.
Ich habe nun eine Teilauszahlung meiner Versicherung erhalten und zahle dieses Darlehn davon zurück.
Nun weiß ich nicht 100% ob wir bei Antragsstellung diese Versicherung angegeben hatten.
Vom normalen Menschenverstand her ist das doch kein anrechenbares Einkommen mehr oder liege ich da falsch.
In Deutschland gibt es ja mittlerweile wieder Gesetze die man auslegen kann wie man will. (Gummiparagraphen)
Vielleicht kennt sich jemand besser aus.
Mein Problem
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- Mholzmichel
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Mein Problem
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
Hallo Mholzmichel
Solange der Freibetrag für Vermögen nicht überschritten wird dürfte es kein Problem sein diese Teilauszahlung als Vermögensumwandlung zu betrachten denke ich mal. Bin aber nicht sicher wie es ist wenn diese Versicherung damals nicht angegeben wurde.
Gruss
Solange der Freibetrag für Vermögen nicht überschritten wird dürfte es kein Problem sein diese Teilauszahlung als Vermögensumwandlung zu betrachten denke ich mal. Bin aber nicht sicher wie es ist wenn diese Versicherung damals nicht angegeben wurde.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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