Mein Problem

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Mholzmichel
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Mein Problem

Beitrag von Mholzmichel »

Meine Tochter ist im letzen Jahr aus unserer BG und auch dem Wohnort ausgezogen.
Ihre Entscheidung fällte sie auf Grund der Aussage einer Mitarbeiterin der zusändigen ARGE, dass Sie hier mit ihrer Qualifikation keine Chance hätte einen Job zu bekommen.
Sie hat sich dann bei der Arge abgemeldet und ist 450 km weit weg gezogen wo sie innerhalb 14 Tagen einen Arbeitsplatz hatte.
Nun zum Thema. Da die Arge die Umzugskosten nicht übernommen hat, da sie ja von sich aus umgezogen ist haben wir bei einem Kumpel ein Darlehen aufgenommen. Dieses wurde für den Umzug und Einrichtung ihrer Wohnung genutzt.
Ich habe nun eine Teilauszahlung meiner Versicherung erhalten und zahle dieses Darlehn davon zurück.
Nun weiß ich nicht 100% ob wir bei Antragsstellung diese Versicherung angegeben hatten.
Vom normalen Menschenverstand her ist das doch kein anrechenbares Einkommen mehr oder liege ich da falsch.
In Deutschland gibt es ja mittlerweile wieder Gesetze die man auslegen kann wie man will. (Gummiparagraphen)
Vielleicht kennt sich jemand besser aus.
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Mholzmichel
Solange der Freibetrag für Vermögen nicht überschritten wird dürfte es kein Problem sein diese Teilauszahlung als Vermögensumwandlung zu betrachten denke ich mal. Bin aber nicht sicher wie es ist wenn diese Versicherung damals nicht angegeben wurde.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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