folgeantrag + nachweise

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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svarir
Beiträge: 2
Registriert: 03.07.2008 23:52

folgeantrag + nachweise

Beitrag von svarir »

Hallo zusammen.


Ich habe es verpennt meinen Folgeantrag rechtzeitig abzugeben. Jetzt habe ich ihn, gute 3 Wochen später, in den Briefkasten der arge geschmissen.

Heute kam dann ein Brief, der mich auffordert nachzuweisen, wovon ich in den letzten 3 Wochen meinen Lebensunterhalt bestritten habe.

zitat:

"Bevor ich über ihren antrag vom 27.06.08 entscheiden kann, benötige ich Nachweise, wie Sie ihren Lebensunterhalt in dem letzten Monat bestritten haben. Ansonsten muss ich Ihren Antrag ablehnen, da ich davon ausgehen muss, dass keine Hilfsbedürftigkeit vorliegt."

Was wollen die denn nun von mir haben? Ich habe vom restlichen Geld, was noch auf meinem Konto war gelebt.
Wie soll ich irgendwas nachweisen können?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo svarir
Du hast sicher aus Deinem vorhandenen Schonvermögen gelebt und gibst das dann so an.
Nachweis? Wäre möglicherweise das Sparbuch mit der Abhebung die Du gestern getätigt hast um Deinem Kumpel, der Dir in der Zwischenzeit Geld vorgelegt hat, dieses zurüchzuzahlen. Dummerweise hattest Du das Sparbuch mitsamt der Handtasche bei Oma liegengelassen und kamst vorerst nicht wieder dorthin. Daher erst gestern geld abgehoben.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
56er
Beiträge: 7
Registriert: 04.07.2008 17:19

Beitrag von 56er »

im vorherigen jahr war ich längere zeit im krankenhaus (herzoperation). promt wurde im darauffolgendem monat von der arge 120 euro einbehalten. einen monat später kam ein schreiben der arge worin man mir mitteilte, das ich für die zeit, die ich krankenhaus war und ja dort verpflegt worden war 136, 50 zurückzahlen müsste und man mir jeden monat 20 euro einbehalten würde, bis die summe zurückgezahlt sei.

im einem antwortschreiben verwies ich auf die schon einbehaltenen 120 euro vom vormonat und teilte denen mit, das sie demnach nur noch eine forderung in höhe von 16,50 hätten. ohne bescheid waren die 120 euro plötzlich wieder auf meinem konto. nun begannen sie jeden monat 20 euro einzubehalten. nach 7 monaten hatte ich 140 euro bezahlt, also 3,50 euro zuviel. sofort schrieb ich eine mail und verlangte die 3,50 unverzüglich zurück, mit dem ergebnis, daß ich 4 wochen überhaupt kein geld bekam. jedoch haben sie mich nicht gefragt, wovon ich diese zeit leben soll.
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