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Betriebskosten zuviel gezahlt -Arge will Geld zurück
Verfasst: 03.12.2005 10:24
von berndt

Jch habe mal eine Frage:
Ich habe für das Jahr 2004 von meiner Woba zuviel bezahlte Betriebskosten
im Juni dieses Jahres erstattet bzw.verrechnet bekommen.Jetzt will die Arge
für diesen Zeitraum die Heiz-und Mietkostenzuschüsse zurück.Ist deren Forderung berechtigt?
Guthaben
Verfasst: 03.12.2005 13:25
von Carola
Da ein Guthaben angefallen ist wurde dieses Verrechnet und es waren keine Teilbeträge zu zahlen. Das Amt hat diese aber an Dich gezahlt, obwohl diese Kosten nicht angefallen sind, also musst Du das zurück zahlen.
Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen werden vom Amt vereinnahmt, da im Fall einer Nachzahlung eine einmalige Beihilfe vom Amt gezahlt wird.
Guthaben aus Nebenkosten
Verfasst: 06.12.2005 13:50
von -us-
Hallo Carola !
Das Thema ist mir ja bestens bekannt und ich mußte deswegen ja auch schon bluten. Du erinnerst dich ? (Freiwillig für 2004/2005 zuvielgezahlt)
Bei mir wurde das als Zu- bzw. Nebenverdienst gewertet.
(laut bescheid der Arge Aachen)
Nun meine Frage :
Seit dem 01.10.2005 ist ein Zu- bzw. Nebenverdienst von 100 € pro Monat ohne Anrechnung auf die Sicherung des Lebensunterhaltes gestattet.
Wie sieht es also 2006 aus mit einer Nebenkostenrückerstattung aus ?
Die Argumentation von Zu- bzw. Nebenverdienst bei Rückerstattung
hat sich die Arge mit diesem Beschluss ja genommen..........
LG
-US-
Re: Guthaben aus Nebenkosten
Verfasst: 09.12.2005 11:48
von Carola
-us- hat geschrieben:Hallo Carola !
Das Thema ist mir ja bestens bekannt und ich mußte deswegen ja auch schon bluten. Du erinnerst dich ? (Freiwillig für 2004/2005 zuvielgezahlt)
Bei mir wurde das als Zu- bzw. Nebenverdienst gewertet.
(laut bescheid der Arge Aachen)
Nun meine Frage :
Seit dem 01.10.2005 ist ein Zu- bzw. Nebenverdienst von 100 € pro Monat ohne Anrechnung auf die Sicherung des Lebensunterhaltes gestattet.
Wie sieht es also 2006 aus mit einer Nebenkostenrückerstattung aus ?
Die Argumentation von Zu- bzw. Nebenverdienst bei Rückerstattung
hat sich die Arge mit diesem Beschluss ja genommen..........
LG
-US-
Hallo US,
sorry, konnte mich nicht melden, hatte keine Zeit Dir zu Antworten. Mein Outlook explodiert
Ich glaube, ich hatte Dir schon etwas zu dem dubiosen Nebenverdienst aus Jahresabrechnungen geschrieben. Es handelt sich dabei um Guthaben und in keinem Fall um Einkommen.
Habe mich mal "schlau" gemacht und es soll sich um ein weiteres SGB II -Softwareproblem handeln. Es soll keine Eingabemaske vorhanden sein, um diese Guthaben auch als solche eingeben zu können. Wahrscheinlich ist bei Dir eine sogenannte Umgehungslösung angewendet worden. Im Grunde sind solche Bescheide falsch und damit ungültig.
Sollte mich ein solcher Bescheid erreichen werde ich Widerspruch einlegen. Im Sinne des Gesetzes ist dies zwar kein Nebeneinkommen, aber ich finde Deine Anregung (freibleibendes Arbeitseinkommen) echt gut! Wobei dieses Guthaben gar kein Arbeitseinkommen ist und deshalb wird man diesen Freibetrag nicht gewährt bekommen.
Vielleicht führt ein Widerspruch aber dazu, die "MACHER" ins schwitzen zu bringen. Gesetzesänderungen müssen nicht zwingend unfertige und lieblos zusammengezimmerte Softwareprogramme zur Folge haben. Da waren Deletanten am Werk, die ohnehin keine Ahnung vom SGBII haben!
Das Beste daran ist das für diesen Schrott Millionen ausgegeben worden sind und man schon lange darüber nachdenkt, eine ganz neue Software entwickeln zu lassen, die natürlich nochmal bezahlt werden muss.
LG.
Carola
Guthaben aus Nebenkosten
Verfasst: 11.12.2005 21:34
von -us-
Hallo Carola , danke für deine Antwort !
Ich hatte ja Wiederspruch bei der Arge gegen die Nebenkostenanrechnung erstattet und die haben bei mir folgendes als Begründung geschrieben
(Wörtlich abgetippt kann ich dir aber gerne mal scannen und schicken)
.....
Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen mindert die Geldleistung der Agentur für Arbeit, soweit Einkommen und Vermögen darüber hinaus zu berücksichtigen ist mindert es die Geldleistungen der kommunalen Träger.
Als Einkommen zu berücksichtigen sind alle Einhnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistung nach SGB II, die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen , die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetztes vorsehen und die Renten oder Beihilfen,die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundversorgunggesetzt. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetz ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen.Dies gilt auch für das Kindergeld für minderjährige Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird (§ 11 Abs.1 SBG II). Bei Personen die in einer Bedarfgemeinschaft leben, ist auch das Einkommen des Partners (Ehegatten) zu berücksichtigen (§9 Abs.2 S.1 SGB II).
Bei der Berechnung der Einkünfte in Geld oder Geldwert, die nach der vorzitierten Vorschrift zum Einkommen, sind grundsätzlich alle Einnahmen ohne Rücksichet auf ihre Herkunft und Rechtsnatur zugrunde zulegen. Unerehnlich ist ob sie zu den Einkunftsarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehören und ob sie der Steuerpflicht unterliegen.
(((((Anmerkung von mir (-US-) : HALLLLLOOOOOO ?????????? Das steht da wirklich drin !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!))))))))
Das in Rede stehende stehende Heiz- und Nebenkostenguthaben ist dem zu berücksichtigenden Einkommen zuzurechnen.
Vorliegend mindert das erwirtschaftete Heiz- und Nebenkostenguthaben in Höhe von 122,41 €, welches Ihnen durch den Vermieter erfolgter Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten - manifestiert durch die Abrechnung vom 21.04.2005) - auf ihr Konto überwiesen wurde, das ihnen gewährte Arbeitslosengeld II.
Ihr Widerspruch ist daher sachlich unbegründet zurückzuweisen.
.balabalabal

.........
Alles in allem : also doch EINKOMMEN !!!!!!!!! wegen einem Software fehler ??????
LG aus Aachen
-US-
Verfasst: 11.12.2005 22:12
von Gast
Heiz- und Nebenkostenguthaben ist m.E. zugeflossenes Vermögen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II und daher nicht als Einkommen anzurechnen.
(vgl. Sozialgericht Leipzig S 9 405/05 ER)
betriebskostenabrechnung
Verfasst: 28.12.2005 16:45
von Nadine
hallo, ich habe meine Betriebskostenabrechnung von 2004 bekommen und habe nun guthaben, meine frage ist nun ob mir das angerechnet wird beim alg 2, oder ob ich nun was zurück zahlen muss, kann mir jemand weiterhelfen?
Verfasst: 28.12.2005 16:56
von lliissaaddii
Hallo!
Auf der 2. Seite meines SGBII-Bescheid steht es:
...Ihr sparsamer Umgang mit der Heizenergie wird dadurch belohnt, dass Sie die Differenz behalten dürfen....Nachforderungen sind anzusparen und selbst zu tragen...
Gruß
Lisa
Verfasst: 28.12.2005 17:50
von Nadine
hallo,
meinst du den bescheid vom alg "? wenn ja muss ich gleich mal schauen ob das bei mir auch steht!
Danke

Verfasst: 28.12.2005 17:54
von Nadine
alg 2 meinte ich sorry
Verfasst: 30.12.2005 13:14
von teludo
Habe gestern meine Betriebskostenabrechnung 2004 bekommen. Muß über 100 Euro nachzahlen.
Wie sieht es denn in dem Fall aus? Bekomme ich als Alg2-Empfänger irgendetwas zurück? [/b]
Beitriebskostennachzahlung
Verfasst: 30.12.2005 14:07
von -us-
Hallo , du kannst bei der Arge einen Antrag zur Übernahme stellen.
Im Regelfall wird der genehmigt.
(heißt aber auch das Rückzahlung abgezogen werden)
LG aus Aachen
-US-