Betriebskosten zuviel gezahlt -Arge will Geld zurück

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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berndt
Beiträge: 2
Registriert: 03.12.2005 09:53

Betriebskosten zuviel gezahlt -Arge will Geld zurück

Beitrag von berndt »

:evil: Jch habe mal eine Frage:
Ich habe für das Jahr 2004 von meiner Woba zuviel bezahlte Betriebskosten
im Juni dieses Jahres erstattet bzw.verrechnet bekommen.Jetzt will die Arge
für diesen Zeitraum die Heiz-und Mietkostenzuschüsse zurück.Ist deren Forderung berechtigt?
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Guthaben

Beitrag von Carola »

Da ein Guthaben angefallen ist wurde dieses Verrechnet und es waren keine Teilbeträge zu zahlen. Das Amt hat diese aber an Dich gezahlt, obwohl diese Kosten nicht angefallen sind, also musst Du das zurück zahlen.

Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen werden vom Amt vereinnahmt, da im Fall einer Nachzahlung eine einmalige Beihilfe vom Amt gezahlt wird.
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Guthaben aus Nebenkosten

Beitrag von -us- »

Hallo Carola !

Das Thema ist mir ja bestens bekannt und ich mußte deswegen ja auch schon bluten. Du erinnerst dich ? (Freiwillig für 2004/2005 zuvielgezahlt)

Bei mir wurde das als Zu- bzw. Nebenverdienst gewertet.
(laut bescheid der Arge Aachen)

Nun meine Frage :
Seit dem 01.10.2005 ist ein Zu- bzw. Nebenverdienst von 100 € pro Monat ohne Anrechnung auf die Sicherung des Lebensunterhaltes gestattet.

Wie sieht es also 2006 aus mit einer Nebenkostenrückerstattung aus ?
Die Argumentation von Zu- bzw. Nebenverdienst bei Rückerstattung
hat sich die Arge mit diesem Beschluss ja genommen..........

LG

-US-
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Re: Guthaben aus Nebenkosten

Beitrag von Carola »

-us- hat geschrieben:Hallo Carola !

Das Thema ist mir ja bestens bekannt und ich mußte deswegen ja auch schon bluten. Du erinnerst dich ? (Freiwillig für 2004/2005 zuvielgezahlt)

Bei mir wurde das als Zu- bzw. Nebenverdienst gewertet.
(laut bescheid der Arge Aachen)

Nun meine Frage :
Seit dem 01.10.2005 ist ein Zu- bzw. Nebenverdienst von 100 € pro Monat ohne Anrechnung auf die Sicherung des Lebensunterhaltes gestattet.

Wie sieht es also 2006 aus mit einer Nebenkostenrückerstattung aus ?
Die Argumentation von Zu- bzw. Nebenverdienst bei Rückerstattung
hat sich die Arge mit diesem Beschluss ja genommen..........

LG

-US-
Hallo US,

sorry, konnte mich nicht melden, hatte keine Zeit Dir zu Antworten. Mein Outlook explodiert 8)

Ich glaube, ich hatte Dir schon etwas zu dem dubiosen Nebenverdienst aus Jahresabrechnungen geschrieben. Es handelt sich dabei um Guthaben und in keinem Fall um Einkommen.

Habe mich mal "schlau" gemacht und es soll sich um ein weiteres SGB II -Softwareproblem handeln. Es soll keine Eingabemaske vorhanden sein, um diese Guthaben auch als solche eingeben zu können. Wahrscheinlich ist bei Dir eine sogenannte Umgehungslösung angewendet worden. Im Grunde sind solche Bescheide falsch und damit ungültig.

Sollte mich ein solcher Bescheid erreichen werde ich Widerspruch einlegen. Im Sinne des Gesetzes ist dies zwar kein Nebeneinkommen, aber ich finde Deine Anregung (freibleibendes Arbeitseinkommen) echt gut! Wobei dieses Guthaben gar kein Arbeitseinkommen ist und deshalb wird man diesen Freibetrag nicht gewährt bekommen.

Vielleicht führt ein Widerspruch aber dazu, die "MACHER" ins schwitzen zu bringen. Gesetzesänderungen müssen nicht zwingend unfertige und lieblos zusammengezimmerte Softwareprogramme zur Folge haben. Da waren Deletanten am Werk, die ohnehin keine Ahnung vom SGBII haben!
Das Beste daran ist das für diesen Schrott Millionen ausgegeben worden sind und man schon lange darüber nachdenkt, eine ganz neue Software entwickeln zu lassen, die natürlich nochmal bezahlt werden muss.

LG.

Carola
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Guthaben aus Nebenkosten

Beitrag von -us- »

Hallo Carola , danke für deine Antwort !

Ich hatte ja Wiederspruch bei der Arge gegen die Nebenkostenanrechnung erstattet und die haben bei mir folgendes als Begründung geschrieben
(Wörtlich abgetippt kann ich dir aber gerne mal scannen und schicken)

.....
Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen mindert die Geldleistung der Agentur für Arbeit, soweit Einkommen und Vermögen darüber hinaus zu berücksichtigen ist mindert es die Geldleistungen der kommunalen Träger.
Als Einkommen zu berücksichtigen sind alle Einhnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistung nach SGB II, die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen , die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetztes vorsehen und die Renten oder Beihilfen,die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundversorgunggesetzt. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetz ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen.Dies gilt auch für das Kindergeld für minderjährige Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird (§ 11 Abs.1 SBG II). Bei Personen die in einer Bedarfgemeinschaft leben, ist auch das Einkommen des Partners (Ehegatten) zu berücksichtigen (§9 Abs.2 S.1 SGB II).

Bei der Berechnung der Einkünfte in Geld oder Geldwert, die nach der vorzitierten Vorschrift zum Einkommen, sind grundsätzlich alle Einnahmen ohne Rücksichet auf ihre Herkunft und Rechtsnatur zugrunde zulegen. Unerehnlich ist ob sie zu den Einkunftsarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehören und ob sie der Steuerpflicht unterliegen.

(((((Anmerkung von mir (-US-) : HALLLLLOOOOOO ?????????? Das steht da wirklich drin !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!))))))))

Das in Rede stehende stehende Heiz- und Nebenkostenguthaben ist dem zu berücksichtigenden Einkommen zuzurechnen.

Vorliegend mindert das erwirtschaftete Heiz- und Nebenkostenguthaben in Höhe von 122,41 €, welches Ihnen durch den Vermieter erfolgter Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten - manifestiert durch die Abrechnung vom 21.04.2005) - auf ihr Konto überwiesen wurde, das ihnen gewährte Arbeitslosengeld II.

Ihr Widerspruch ist daher sachlich unbegründet zurückzuweisen.

.balabalabal :cry: .........


Alles in allem : also doch EINKOMMEN !!!!!!!!! wegen einem Software fehler ??????



LG aus Aachen
-US-
Gast

Beitrag von Gast »

Heiz- und Nebenkostenguthaben ist m.E. zugeflossenes Vermögen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II und daher nicht als Einkommen anzurechnen.
(vgl. Sozialgericht Leipzig S 9 405/05 ER)
Nadine
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Registriert: 28.12.2005 16:40

betriebskostenabrechnung

Beitrag von Nadine »

hallo, ich habe meine Betriebskostenabrechnung von 2004 bekommen und habe nun guthaben, meine frage ist nun ob mir das angerechnet wird beim alg 2, oder ob ich nun was zurück zahlen muss, kann mir jemand weiterhelfen? :(
lliissaaddii
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Beitrag von lliissaaddii »

Hallo!

Auf der 2. Seite meines SGBII-Bescheid steht es:

...Ihr sparsamer Umgang mit der Heizenergie wird dadurch belohnt, dass Sie die Differenz behalten dürfen....Nachforderungen sind anzusparen und selbst zu tragen...

Gruß
Lisa
Nadine
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Beitrag von Nadine »

hallo,

meinst du den bescheid vom alg "? wenn ja muss ich gleich mal schauen ob das bei mir auch steht!

Danke :)
Nadine
Beiträge: 3
Registriert: 28.12.2005 16:40

Beitrag von Nadine »

alg 2 meinte ich sorry
teludo
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Registriert: 09.08.2005 17:00

Beitrag von teludo »

Habe gestern meine Betriebskostenabrechnung 2004 bekommen. Muß über 100 Euro nachzahlen.
Wie sieht es denn in dem Fall aus? Bekomme ich als Alg2-Empfänger irgendetwas zurück? [/b]
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Beitriebskostennachzahlung

Beitrag von -us- »

Hallo , du kannst bei der Arge einen Antrag zur Übernahme stellen.
Im Regelfall wird der genehmigt.
(heißt aber auch das Rückzahlung abgezogen werden)


LG aus Aachen

-US-
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