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DDR-Opferrente

Verfasst: 03.07.2008 17:40
von wotan230696
Hallo zusammen,

ich bin Bezieher einer monatlichen Zuwendung für Haftopfer der politischen Verfolgung in der ehem. DDR nach § 17a des Strafrechtllichen Rehabilitierungsgesetzes (die sogenannte DDR-Opferrente).

Ab August werde ich voraussichtlich Hartz 4 bekommen.

Meine Frage nun: Ist diese Rente auch ein anrechenbares Einkommen oder fällt die nicht darunter, wie z.B. bei Einnahmen aus Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein Vermögensschaden ist (z.B. Schmerzensgeld)?

Ich hoffe, daß sich jemand damit auskennt.

Danke schon mal im Voraus.

wotan230696

Verfasst: 03.07.2008 21:01
von Melinde
Hallo wotan230696
Diese Rente ist als zweckbestimmte Einnahme nicht anzurechnen.
Schau mal in den Aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II zu SGB II § 11 Randziffer 11.96
Gruss

Verfasst: 11.07.2008 12:30
von Anit75
Ein Bekannter bekommt diese Rente auch und sie wird NICHT angerechnet.
L.G.

Verfasst: 06.08.2008 13:33
von wotan230696
Danke erstmal, ich hoffe, daß die ARGE in Bayreuth das auch so sieht.