DDR-Opferrente
Verfasst: 03.07.2008 17:40
Hallo zusammen,
ich bin Bezieher einer monatlichen Zuwendung für Haftopfer der politischen Verfolgung in der ehem. DDR nach § 17a des Strafrechtllichen Rehabilitierungsgesetzes (die sogenannte DDR-Opferrente).
Ab August werde ich voraussichtlich Hartz 4 bekommen.
Meine Frage nun: Ist diese Rente auch ein anrechenbares Einkommen oder fällt die nicht darunter, wie z.B. bei Einnahmen aus Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein Vermögensschaden ist (z.B. Schmerzensgeld)?
Ich hoffe, daß sich jemand damit auskennt.
Danke schon mal im Voraus.
wotan230696
ich bin Bezieher einer monatlichen Zuwendung für Haftopfer der politischen Verfolgung in der ehem. DDR nach § 17a des Strafrechtllichen Rehabilitierungsgesetzes (die sogenannte DDR-Opferrente).
Ab August werde ich voraussichtlich Hartz 4 bekommen.
Meine Frage nun: Ist diese Rente auch ein anrechenbares Einkommen oder fällt die nicht darunter, wie z.B. bei Einnahmen aus Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein Vermögensschaden ist (z.B. Schmerzensgeld)?
Ich hoffe, daß sich jemand damit auskennt.
Danke schon mal im Voraus.
wotan230696