Hallo zusammen,
ich bin Bezieher einer monatlichen Zuwendung für Haftopfer der politischen Verfolgung in der ehem. DDR nach § 17a des Strafrechtllichen Rehabilitierungsgesetzes (die sogenannte DDR-Opferrente).
Ab August werde ich voraussichtlich Hartz 4 bekommen.
Meine Frage nun: Ist diese Rente auch ein anrechenbares Einkommen oder fällt die nicht darunter, wie z.B. bei Einnahmen aus Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein Vermögensschaden ist (z.B. Schmerzensgeld)?
Ich hoffe, daß sich jemand damit auskennt.
Danke schon mal im Voraus.
wotan230696
DDR-Opferrente
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Hallo wotan230696
Diese Rente ist als zweckbestimmte Einnahme nicht anzurechnen.
Schau mal in den Aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II zu SGB II § 11 Randziffer 11.96
Gruss
Diese Rente ist als zweckbestimmte Einnahme nicht anzurechnen.
Schau mal in den Aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II zu SGB II § 11 Randziffer 11.96
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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wotan230696
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- Registriert: 03.07.2008 17:28