ALG 2 und Gerichts- und Anwaltskosten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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orphanages
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ALG 2 und Gerichts- und Anwaltskosten

Beitrag von orphanages »

Wie sieht es aus als Hartz 4 Empfänger wenn man einen gerichtlichen Prozess verliert, obwohl mann PKH bewilligt bekommt ? (Meine Anwaltskosten, Anwaltskosten des Gegners und Gerichtskosten und evtl. andere Kosten)
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

die PKH wird vom Anwalt bei Gericht beantragt und nur bewilligt, wenn man bei seiner Klage Aussicht auf Erfolg hat...verliert man seinen Prozess dann z. B. hat man die Kosten der Gegenseite trotzdem zu tragen

Kannst Du auch HIER nach Lesen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
orphanages
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Beitrag von orphanages »

DjTermi hat geschrieben:die PKH wird vom Anwalt bei Gericht beantragt und nur bewilligt, wenn man bei seiner Klage Aussicht auf Erfolg hat...verliert man seinen Prozess dann z. B. hat man die Kosten der Gegenseite trotzdem zu tragen

Kannst Du auch HIER nach Lesen
Zunächst vielen Dank. Wie sieht es mit Gerichtskosten aus und wenn die Beklagte ARGE ist, welche Kosten fallen hier an ? Gibt es auch hier Anwaltskosten ?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das steht doch alles genau da drin was ich dir geschickt hatte "Link"... Ich suchs dir aber mal später anders raus..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
buxi
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Beitrag von buxi »

die Kosten für die Gegenseite in einem verlorenen Prozeß mit PKH hat man nur dann zu entrichten, wenn man dazu auch in der Lage ist. Das heißt: Alle paar Jahre wird das Gericht eine Anfrage machen ob sich die Vermögensverhältnisse wesentlich geändert ( gesteigert) haben. Nur dann wird man zur Zahlung herangezogen. Bleiben die Vermögensverhältnisse jedoch gleich oder steigen nur geringfügig, kommen keine Ausgaben auf einem zu.
Gruß buxi
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Die ARGEN zahlen keine Gerichtsgebühren, die sind davon befreit.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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orphanages
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Beitrag von orphanages »

Buxi, ich habe eine Frage an Dich, was meinst du mit "die Kosten für die Gegenseite in einem verlorenen Prozeß mit PKH hat man nur dann zu entrichten, wenn man dazu auch in der Lage ist ". Wo liegen hier die Grenzen ? Ich bin ein Aufstocker und daher würde mich die Grenze interessieren.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Bin zwar nicht Buxi, Antworte Dir aber trozdem mal darauf...

So ca. 450 € ist die Pimaldaumengrenze für das einzusetzende Einkommen, also abzlg. Ausgaben(Miete, Mietnebenkosten, Heizung ect). Bis zu diesem Betrag hast Du Anspruch auf PKH oder Beratungshilfe ohne Ratenzahlung.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
orphanages
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Beitrag von orphanages »

Ist in diesem 450 EUR auch das ALG2 drin ?
buxi
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Beitrag von buxi »

Hallo.
leider kenne ich die genaue Grenze nicht. Aber Dein Anwalt, der für Dich die Prozeßkostenbeihilfe beantragen wird, kann Dir genaue Zahlen nennen. Bei meiner Scheidung vor 5 Jahren hatte ich schon Prozeßkostenbeihilfe bekommen. Hatte seither noch nicht eine einzige Anfrage bezüglich meiner Einkommensverhältnisse in der Zwischenzeit.
Damals habe ich 1600 € brutto verdient, bin aber alleinerziehend mit einem Kind und mir wurde die PKH gewährt.
Gruß buxi
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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