Unterstützung zur Einschulung???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
- Beiträge: 32
- Registriert: 09.11.2006 13:05
Unterstützung zur Einschulung???
Mein Grosser kommt dieses JAhr zur SChule,da wollt ich mal fragen,obs so ne Pauschale für Schulmaterilalien gibt???
- babydoll123456
- Beiträge: 444
- Registriert: 02.11.2006 16:19
- Wohnort: Ahrensburg
- Kontaktdaten:
ich
also ich habe alles selber gekauft! bin der meinung das es nix mehr gibt
deswegen haben wir letzten monat schon angefangen zu kaufen sind ja doch allerlei sachen:-(
Geht ja schon beim Ranzen los! grrrr
deswegen haben wir letzten monat schon angefangen zu kaufen sind ja doch allerlei sachen:-(
Geht ja schon beim Ranzen los! grrrr
Hi dit_prinzesschen,
die streiten sich noch darüber, ob die Kosten nach SGBII oder SGBXII, d.h. ArGe oder Sozialamt übernommen werden. Die Landessozialgerichte haben da noch nicht eindeutig entschieden. Du solltest aber vorsichtshalber trotzdem den Antrag aus dem Link (Quelle: tacheles-sozialhilfe) bei deinem zuständiges Sozialamt einreichen. Schaden kann es nichts, die werden höchsten probieren dich an die ArGe weiterzuleiten.
Hier ist der Musterantrag: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... Antrag.pdf
viel Erfolg !!!
die streiten sich noch darüber, ob die Kosten nach SGBII oder SGBXII, d.h. ArGe oder Sozialamt übernommen werden. Die Landessozialgerichte haben da noch nicht eindeutig entschieden. Du solltest aber vorsichtshalber trotzdem den Antrag aus dem Link (Quelle: tacheles-sozialhilfe) bei deinem zuständiges Sozialamt einreichen. Schaden kann es nichts, die werden höchsten probieren dich an die ArGe weiterzuleiten.
Hier ist der Musterantrag: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... Antrag.pdf
viel Erfolg !!!
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
- Ralf Hagelstein
- Site Admin
- Beiträge: 2337
- Registriert: 11.12.2005 18:07
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Hierzu nochmal etwas allgemeines aus der Kategorie Bürgerrechte/Amtspflichten:
Das SGB-I regelt in § 16 den Umgang mit Anträgen: § 16 SGB-I
Auch im SGB-I ist die Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht der Sozialleistungsträger geregelt: § 13 Aufklärung, § 14 Beratung und § 15 Auskunft.
Diese 4 Paragraphen sollte jeder kennen, beim Gang zum Amt bei sich haben, und ggf. das Gegenüber damit konfrontieren.
Das SGB-I regelt in § 16 den Umgang mit Anträgen: § 16 SGB-I
Auch im SGB-I ist die Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht der Sozialleistungsträger geregelt: § 13 Aufklärung, § 14 Beratung und § 15 Auskunft.
Diese 4 Paragraphen sollte jeder kennen, beim Gang zum Amt bei sich haben, und ggf. das Gegenüber damit konfrontieren.