Unterstützung zur Einschulung???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
dit_prinzesschen
Beiträge: 32
Registriert: 09.11.2006 13:05

Unterstützung zur Einschulung???

Beitrag von dit_prinzesschen »

Mein Grosser kommt dieses JAhr zur SChule,da wollt ich mal fragen,obs so ne Pauschale für Schulmaterilalien gibt???
Benutzeravatar
babydoll123456
Beiträge: 444
Registriert: 02.11.2006 16:19
Wohnort: Ahrensburg
Kontaktdaten:

ich

Beitrag von babydoll123456 »

also ich habe alles selber gekauft! bin der meinung das es nix mehr gibt :-(

deswegen haben wir letzten monat schon angefangen zu kaufen sind ja doch allerlei sachen:-(

Geht ja schon beim Ranzen los! grrrr
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

Hi dit_prinzesschen,
die streiten sich noch darüber, ob die Kosten nach SGBII oder SGBXII, d.h. ArGe oder Sozialamt übernommen werden. Die Landessozialgerichte haben da noch nicht eindeutig entschieden. Du solltest aber vorsichtshalber trotzdem den Antrag aus dem Link (Quelle: tacheles-sozialhilfe) bei deinem zuständiges Sozialamt einreichen. Schaden kann es nichts, die werden höchsten probieren dich an die ArGe weiterzuleiten.

Hier ist der Musterantrag: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... Antrag.pdf

viel Erfolg !!!
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Hierzu nochmal etwas allgemeines aus der Kategorie Bürgerrechte/Amtspflichten:

Das SGB-I regelt in § 16 den Umgang mit Anträgen: § 16 SGB-I
Auch im SGB-I ist die Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht der Sozialleistungsträger geregelt: § 13 Aufklärung, § 14 Beratung und § 15 Auskunft.

Diese 4 Paragraphen sollte jeder kennen, beim Gang zum Amt bei sich haben, und ggf. das Gegenüber damit konfrontieren.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Antworten