Kosten der Eignungsfeststellung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Kosten der Eignungsfeststellung

Beitrag von Björn »

Hallo, habe nach langem hin und her nun endlich eine maßnahme bekommen, die ich auch machen möchte.
meine sachbearbeiterin schrieb mir eine email mit den gesamten kosten usw. nun gehört zu dem lehrgang bei der dekra "Qualifizierung zum KEP-Fahrer" auch eine 2 wöchige eignungsfeststellung, welche ich selber zahlen muss (292 €) dafür wurde mir ein darlehen seitens der arge angeboten. ich habe mich natürlich gefreut und meine mutter angerufen. die schrieb mir jetzt eine email, dass da etwas nicht stimmen kann:

hier die email:

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Hallo Björni,

lasse Dich bitte nicht über den Tisch ziehen!!!!

Solche Eignungsfeststellungen führt in Hamburg das Arbeitsamt (AGENTUR FÜR ARBEIT) selbst durch und das kostet nichts. Hinzu kommen anerkannte Träger (zB. DEKRA), die damit Werbung machen, das solche Maßnahmen von den ARGEN ect. bezahlt werden.-- Bedingung ALG II!!! Irgentetwas ist da ober faul! Diese Maßnahmen sind nicht Forderungfähig, wenn es ausreichend (arbeitslose) qualifizierte Menschen zur Besetzung von freien Stellen gibt. Ist das so? Dann kannst Dus lassen!
Dann wird nämlich sebst bei Eignung die Bildungsmaßnahme nichr bezahlt! Bei Eignung und Teilnahme an der Bildungsmaßnahme mit erreichen des Bildungsziels wird die Eignungsfeststellung auch bezahlt!!! Ein Darlehensvertrag für diese Gebühren ist unzulässig. Da die Bildungsmaßnahme angeblich bewilligt wird wenn Du die Eignung hast, muss die Frau xxxxxxxx das bewilligen,

Nach § 49 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) sind das außerdem Förderungsfähige Maßnahmen

Gefördert werden nach § 49 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) Maßnahmen

Hier einige links

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25278/N ... g-Nav.html

das ist aus dem Intranet der Bundesagentur

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... ellung.pdf

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0304800

so das soll reichen.

Erkundige Dich trotzdem nochmals morgen früh. Ach und ich habe morgen frei ;-)


...und dann gibt es da noch das harz4 forum von flunk.

Viel Glück !!!
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kann mir noch jemand ein paar infos dazu geben?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Björn
Deine Mutter hat recht, da brauchst Du Dir kein Darlehen aufschwatzen lassen, alles was zu Deiner Weiterbildung gehört muss von ARGE gezahlt werden.
Woher sollte denn auch das Geld für diese Eignungsfeststellung kommen? Aus Deinen leeren Taschen? Da kann ARGE nicht reingreifen, die haben die Aufgabe Dich zu FÖRDERN und nicht (entschuldige den folgenden Satz, nicht persönlich nehmen) „Einem nackten Mann in die Tasche greifen wenn es noch nichtmal für Hosen mit Taschen reicht“
Deine SB hat wohl die Idee den „sich selber finanzierenden Kunden“ zu kreieren bzw. die geplanten Änderungen im SGB III schon mal umzusetzen. Nee, is nicht. Noch sind die Änderungen nur geplant (klar das das dann so kommt, wir wissen ja wer im Lande das Sagen hat)
Kannst mal auf der Seite von Harald Thomé die Synopse Referentenentwurf und SGB III nachlesen und Dich gruseln, da sind §§ gestrichen.
Gruss und Daumendrück
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Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Beitrag von Björn »

hallo melinde, danke für deine antwort.

habe mir jetzt überlegt, ob ich einfach hingehe, das alles so mache mit dem darlehen und dann, wenn das alles mit der maßnahme in trockenen tüchern ist, ich das mit den kosten schriftlich anfechte. würde das nicht gehen? ich habe nämlich keine lust, dass sie dann nachher zu mir sagt, dass ich die maßnahme doch nicht antreten darf, wenn ich die dazugehörige eignungsfeststellung nicht selber zahle.

kann es vielleicht sein, dass man die eignungsfeststellung selber zahlen soll um auszuschließen, dass die teilnehmer wieder vorzheitig abbrechen? also damit da nur leute mitmachen, die dadurch beweisen, dass die das machen wollen..?

danke schonmal im vorraus... =)
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Guten Morgen Björn
Deine Überlegung scheint auf den ersten Blick logisch.
Aber Du kannst davon ausgehen die wollen Dir nicht deshalb ein Darlehen aufschwatzen weil sie Deine Motivation und Deinen Willen auf Ernsthaftigkeit testen wollen sondern es geht schlicht und ergreifend um
KOSTENREDUKTION ZU DEINEN LASTEN.
Die ARGEn haben für das laufende Jahr Zielvereinbarungen zu erfüllen in denen für jedes Ressort die Einsparungen in Prozentwerten festgeschrieben sind. Diese Quote soll erfüllt werden auf Teufel komm raus.
Wie das bei steigenden Kosten/Preisen und immer mehr Hilfeempfängern zu schaffen sein soll?
Kosten auf andere (Betroffene) abwälzen oder Sperren und Kürzen.
Für die Zielerreichung schrecken ARGEn vor nichts zurück. Was glaubst Du denn warum z.B. Schüler zu Eingliederungsvereinbarungen genötigt werden, obwohl klar ist das sie auch weiterhin die Schulbank drücken werden ? Beim kleinsten Meldeversäumnis oder anderen "Vergehen" saust der Sanktionshammer nieder > Prima, wieder was gespart.
Wenn die Maßnahme bewilligt worden ist müssen alle damit zusammenhängenden Kosten übernommen werden. Punktum.
Alg2 deckt (noch nichtmal) das Existenzminimum, das nackte Überleben.
Für Bildung ist im Regelbedarf keine müde Mark vorgesehen.
Also muss Bildung gefördert werden.
Hör auf Deine Mutter, am besten rufst Du sie nochmal an und lässt Dir alles nochmal genauer erklären. Wenn sie heute sogar frei hat, Mütter haben niemals frei wenn es um die Kinder geht.
Viel Glück
Gruss
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Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Beitrag von Björn »

jetzt mal eine andere frage...

ich bekomme ja fahrgeld für die komplette maßnahme. nach der normalen berechnung den "höchstsatz" von 476,- p.M. und bei tatsächlichen fahrtkosten ca. 460,- p.M.

muss ich jetzt jeden tag dahin fahren oder kann ich mir in der stadt wo diese maßnahme ist immer von montag bis freitag ein zimmer in einer jugendherberge nehmen? ich meine, wenn das arbeitsamt irgendwas will, kann ich immernoch nach hause fahren...

wäre nämlich ganz gut wenn das klappen würde, hätt ich weniger stress jeden tag.. =)
Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Beitrag von Björn »

so, danke erstmal für die tipps...

hatte heute den ersten tag bei der eignungsfeststellung.
wenn ich vorher gewusst hätte, wie da "ausgemustert" wird, hätt ich freiwillig nichts unterschrieben, was geld kostet.

nicht jeder, der die tests besteht darf an der tatsächlichen maßnahme mitmachen, sondern nur die besten... geht nach rangliste.. toll..

so, auf jedenfall hat sich heute herausgestellt, dass ich tatsächlich der einzige bin, der die eignungsfeststellung selber zahlen soll.

die zuständigen mitarbeiter der dekra (über die läuft das) haben mir zugesichert, dass zu dem thema das letzte wort noch nicht gesprochen wurde und die das mit der frau vom amt klären wollen. ich soll ja auch unterschreiben, dass der eignungstest von der arge gezahlt wird, was ich natürlich nicht gemacht habe, da ich es ja erstmal selbst zahle...

und dann vielleicht nochmal auf meine frage:

ich bekomme ja fahrgeld für die komplette maßnahme. nach der normalen berechnung den "höchstsatz" von 476,- p.M.

würde mir von dem geld gerne ein zimmer da in der stadt nehmen und nur am wochenende nach hause fahren (außer natürlich die arge will was von mir) bin sonst von 4:35 bis 18:30 unterwegs obwohl die maßnahme nur von 8:00 bis 15:00 geht.

vielleicht kann DjTermi was dazu schreiben? der müsste sich ja eigentlich auskennen... :wink:
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