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1-Euro-Job - Wieviel muss ich "arbeiten" ???

Verfasst: 26.06.2008 04:21
von alfaseele
Hallo,
ich habe seit geraumer Zeit einen 1-Euro-Job.
Mir wurde gesagt, dass ich mindestens 15 Stunden in der Woche "arbeiten" muss, aber nicht mehr als 30 Stunden in der Woche "arbeiten" darf.

Jetzt machen mir die Einrichtung, in der ich "arbeite" und die Vermittlungsgesellschaft für soziale Dienstleistungen, bei der ich den Vertrag für den 1-Euro-Job habe, die Vorschrift, dass ich unbedingt 30 Stunden in der Woche arbeiten muss.
Ich suche selbst nach Jobs und habe eine Stelle in Aussicht, bei der mich der zukünftige Firmengründer immer wieder mal zu Gesprächen braucht.
Ich ging davon aus, dass ich als sog. 1-Euro-Jobler nicht dem 1.Arbeitsmarkt zugerechnet werde und ich mir die Zeit zwischen 15 bis 30 Stunden in der Woche selbst einteilen könnte.
Da lag ich wohl falsch ????

Stimmt es, dass die Einrichtung, für die man "arbeitet" vom Staat ca. 500 Euro für jeden 1-Euro-Jobber bekommt???
Der Vermittler für soz. Dienstleistungen bekommt doch auch noch was, aber in welcher Höhe ????
Unseren Stundenlohn kenn ich ja.

alfassele

Re: 1-Euro-Job - Wieviel muss ich "arbeiten" ???

Verfasst: 26.06.2008 13:36
von ayumi
alfaseele hat geschrieben: Ich ging davon aus, dass ich als sog. 1-Euro-Jobler nicht dem 1.Arbeitsmarkt zugerechnet werde und ich mir die Zeit zwischen 15 bis 30 Stunden in der Woche selbst einteilen könnte.
Was soll das denn sein? Sowas habe ich noch nie gehört. Die Arbeitszeit bei den 1€ Jobs beträgt in der Regel 30 Stunden. Aber das muss doch auch in Deinem Vertrag stehen. Da kann man sich nichts selbst einteilen.
Was ist denn der Vermittler für soz. Dienste? Das der Betreiber der Maßnahme Geld bekommt ist richtig. Die Höhe ist aber unterschiedlich. Aber 500€ ist eine reale Summe.

LG

Verfasst: 26.06.2008 23:46
von Melinde
Hallo alfaseele
Nochn paar Infos zu 1€Job:
Website zum Handbuch Ein-Euro-Jobs
Gegenwehr gegen 1 Euro-Jobs ist möglich!
gibt aber noch viiiiel mehr im Netz zu finden.
Gruss